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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Markenrecht
Kur / v. Bomhard / Albrecht, Markenrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, März 2017

Ein Erstlingswerk ist immer eine besondere Erwähnung und ein Lob für den zugehörigen Mut wert, gerade wenn es sich um ein Werk zum mittlerweile nun doch auch schon einige Jahre alten deutschen und europäischen Markenrecht handelt. Die Konkurrenz ist stark, der eigene Platz in der Bücherwand will verdient sein. Kur, von Bomhard und Albrecht wagen den Sprung und dies – wie der Rezensent meint – mit Erfolg. Nun gut, das Werk ist nur in der Printausgabe eine Erstauflage und bereits seit 2014 online erprobt. Indes darf es im Vergleich immer noch als NEU im Sinne juristischer Literatur bezeichnet werden.

Die Grundanlage des Werkes ist die eines Gesetzeskommentars, so wie er zu vielen Gesetzen und auch zum MarkenG und GMV/UMV längst bekannt ist. Es werden Normtexte wiedergegeben, in ihre Einzelteile zerlegt und diese Einzelteile (hauptsächlich Tatbestandsmerkmale) werden seziert und erläutert. Wie tief die geführten Schnitte bzw. wie intensiv die Erläuterungen ausfallen hängt gewöhnlich davon ab, ob das Werk einen eher wissenschaftlichen Anspruch verfolgt oder mehr auf die Praxis ausgerichtet ist. Das vorliegende Werk ist wohl eher der zweiten Kategorie zuzuordnen, was allein an seinem vorhandenen aber nicht überbordenden Umfang abzulesen ist. Mit nicht einmal 2500 im Fließtext und mit gut lesbarer Schrift versehenen Seiten bleibt es umfangsmäßig zur Kommentierung von MarkenG und UMV durchaus hinter anderen Kommentaren zurück. Dies jedoch – und das ist hervorzuheben – führt nicht dazu, dass wesentliche Inhalte eingebüßt würden.

Die Fußnotenverweise beziehen sich im Wesentlichen auf die einschlägige Rechtsprechung der deutschen und europäischen „Markengerichte“. Diese ist die in der Praxis seit jeher die wesentliche, für den Ratgebenden verlässliche Rechtsquelle und somit der richtige Bezugspunkt für dieses auf die Praxis ausgerichtet Werk. Weiteres Ziel – neben der Praxistauglichkeit – ist die Darstellung der schon eingetretenen Harmonisierung zwischen nationalem und europäischem Markenrecht.

Die Ziele werden erreicht. Dies zeig sich beispielsweise an der Kommentierung zu § 14 MarkenG. Dort werden die Grundsätze der Markenähnlichkeit nicht abstrakt diskutiert. Vielmehr wird der praktische Prüfungsgang nachvollzogen und die Informationen in der Reihenfolge und mit dem Zusammenhang geliefert, den der Praktiker für seine Subsumtion braucht. Dabei wird auch jeweils angesprochen, ob die nationalen und europäischen Auslegungen schon harmonisch sind (wie etwa auf Seite 568 Rn. 354 zur „Maßgeblichkeit des Gesamteindrucks“) oder BGH und EuGH (noch) abweichende Meinungen und Ansätze vertreten. Oft wird dabei deutlich, dass und inwieweit die europäische Sichtweise bereits die nationalen Auslegungen prägt bzw. hierauf Einfluss nimmt.

Eine absolut „runde“ Darstellung des Markenrechts und jedem Praktiker absolut zu empfehlen. 199 EUR sind zwar nicht wenig Geld, aber für derartige Werke marktüblich und im Übrigen jedenfalls vorliegend auch Inhalt und Leistung entsprechend.
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