RAe Andrae & Simmer GbR
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38943-0
Fax 0681/373916
Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension Öffentliches Recht: BDSG
Plath (Hrsg.), BDSG – Kommentar, 1. Auflage, Dr. Otto Schmidt 2013 
von RA Florian Decker, Saarbrücken
 

Trotz stetig steigender Bedeutung des Datenschutzrechtes finden sich auf dem Markt immer noch bedauerlich wenige aktuelle Kommentarwerke zu den zentralen Vorschriften des Datenschutzes. Zentral sind konkret die Normen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Spezialvorschriften des TMG und TKG. Diese werden vom vorliegenden Werk auch abgedeckt. Der Verfasser (selbst externer Datenschutzbeauftragter für ein Wirtschaftsunternehmen) verband mit dem Erscheinen dieses Werkes die Hoffnung, endlich eine aktuelle Kommentierung zu den im Jahre 2009 (teilweise mit Wirkung erst in 2012) massiv aktualisierten Vorschriften des BDSG vorzufinden und wurde in dieser Hoffnung nicht enttäuscht. Das Werk von Plath greift gemäß seinem Vorwort genau diese Novelle auf und nimmt sie zum Anlass, hier im Jahre 2013 erstmals zu erscheinen. Ausgesprochenes Ziel des Kommentars ist es, den „Wirtschaftsunternehmen und deren Beratern sowie den Behörden und Gerichten eine Hilfestellung bei der Anwendung und Auslegung der datenschutzrechtlichen Regelungen an die Hand zu geben“, weshalb es sich die Verfasser zur Aufgabe gemacht haben, nicht nur den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur darzustellen, sondern vor allem auch die praktische Relevanz der jeweiligen Streitfragen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Diese für den Praktiker überaus erfreuliche Versprechung hält der Kommentar auch vollumfänglich. Es wird das gesamte BDSG kommentiert und in einem etwas kleineren Anhang finden sich allgemeine Ausführungen zum TMG sowie Kommentierungen zu den Vorschriften aus §§ 11 bis 15a TMG. Außerdem finden sich auch vollwertige Kommentierungen zu §§ 88, 91, 93 bis 109a sowie 115 TKG. Abgeschlossen ist das Werk mit dem üblichen vollumfänglichen Stichwortverzeichnis. Das Ganze ist in einer angenehmen Schrift gehalten und nicht zu gedrängt in der Darstellung. Insbesondere wird mit vollständigen Sätzen ohne übermäßigen Gebrauch von Abkürzungen gearbeitet. Gleichwohl kommt der Inhalt nicht zu kurz. Das Werk verliert sich seinem Ziel gemäß nämlich auch nicht in der theoretischen Darstellung irgendwelcher Streitfragen. Liegen solche vor, bleibt es im Gros bei einer Kurzen Benennung unter umfänglicher Quellenangabe, sodass – wenn tatsächlich einmal Bedarf bestehen sollte – ein Weiterrecherchieren unproblematisch ermöglicht ist. Auch Gliederung, Stichwortvergabe (in Fettdruck hervorgehoben) und Wahl des Ausdrucks zeigen, dass sämtliche tätigen Autoren sich die Zielvorgabe des Vorwortes zu Herzen genommen haben. Zwar finden sich – möchte man als Beispiel einmal die Kommentierung zu § 5 BDSG (Datengeheimnis) herausgreifen – die von einem Kommentar zu erwartenden Definitionen zu jedem Tatbestandsmerkmal. Bei § 5 BDSG also zu den Begriffen Datengeheimnis, verpflichteter Personenkreis etc. pp. Es wird aber auch in klar strukturierter Weise auf die drei Sätze der Norm abgestellt in der zunächst das Datengeheimnis definiert, sodann die Pflicht zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis etabliert und dann auch auf die nachvertraglichen Pflichten eingegangen wird. Nach Abschluss dieser Kommentierung folgen Ausführungen zu den Rechtsfolgen und Sanktionen sowie sehr nützliche Verweise auf weitere Anknüpfungspunkte und den Kontext, in dem die Norm steht. Konkret wird z. B. ab Rn. 35 darauf verwiesen, dass neben § 5 BDSG gesetzliche und berufsrechtliche Geheimhaltungspflichten ergänzend und teilweise kumulativ Anwendung finden können, es aber auch speziellere Vorschriften zum Geheimnisschutz gibt. Die Vorschriften wie z. B. § 2 BORA oder auch § 5 Abs. 1 MRRG werden konkret genannt und mit Verweisen belegt. Die Kommentierung selbst erlaubt die Bearbeitung und Prüfung des Einzelfalls. Ist man z. B. auf der Suche nach einer Beantwortung der Frage, was in eine Verpflichtung hineingehört, in welcher Form und mit welchem Inhalt diese in der Praxis erfolgen muss, finden sich zwischen Rn. 14 und 18 gestaucht die wesentlichen Hinweise. Zwar ist ein Muster natürlich (das wäre auch konzeptwidrig) nicht enthalten, dieses könnte aber mit ein wenig Aufwand aus den bestehenden Angaben wohl erstellt werden. Im Handel erhältliche Muster können aber anhand dieser Angaben ohne Weiteres nach Vollständigkeit und Richtigkeit gegengeprüft werden.

Die beschriebene Darstellungsart setzt sich in allen Kommentierungen des Werkes fort. Jeder Kommentierung ist ein Inhaltsverzeichnis (ist sie lang oder kurz) vorausgestellt. Dadurch und durch die klar strukturierte und gut lesbare Aufteilung ist im Auffinden der gewünschten Informationen schnell und zielsicher möglich. Preisleistungsverhältnis stimmen im Hinblick auf das Vorstehende sowie auf den Umfang des Werkes von knapp 1.200 Seiten bei einem Preis von 98,00 € zweifellos überein. Ein höchst wertvolles Werk für die Praxis, das uneingeschränkt zu empfehlen ist.
×

Nachricht

Auf dieser Website sind Cookies aktuell deaktiviert

Diese Website kann Cookies zur Authentifizierung, Navigation und für andere Funktionen nutzen und somit das interaktive Erlebnis verbessern.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, stimmen Sie bitte nachfolgend der Nutzung von Cookies zu.

zu unserer Datenschutzerklärung

Sie haben den Einsatz von Cookies ausdrücklich abgelehnt.
Diese Entscheidung können Sie nachfolgend widerrufen und dem Einsatz von Cookies zustimmen.