Rezension: Gesamtes Verkehrsrecht
Haus / Krumm / Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2.Auflage, Nomos 2017
Von Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken, Mai 2018
Da die Erstauflage der umfassenden Kommentierung des Verkehrsrechts in einem Band in 2014 positiven Anklang gefunden hat, geht das Schwergewicht nach drei Jahren in die zweite Runde. Neuerungen gibt es nicht nur in dem namhaften Kreis der Autoren, sondern natürlich auch inhaltlich. Die Kommentierungen wurden aktualisiert und an vielen Stellen vertieft und geben den Rechtsstand Ende 2016/Anfang 2017 wieder. Im Interesse der Aktualität steht dem Leser unter www.nk-gvr.nomos.de ein Servicebereich mit zusätzlichen Materialien, wie z.B. EU-Führerscheinrichtlinien und der neueste Bußgeldkatalog zur Verfügung. 35 Autoren aus den Bereichen Justiz, Rechtsanwaltschaft und Verwaltung haben den Anspruch, das gesamte Verkehrsrecht in einem Band auf über 3.100 Seiten praxisnah, aktuell und umfassend zu kommentieren.
Das Werk gliedert sich in fünf Teile. Teil I. befasst sich mit den Verkehrsvorschriften des StVG, der StVO, der Fahrerlaubnisverordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der StVZO und dem Bundesfernstraßengesetz. Weiter erhält der Leser einen Überblick die Streitwerte im Verkehrsverwaltungsrecht und die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr nach der GebOSt. Neu ist diesem Teil ein eigener Abschnitt zu den Besonderheiten des Oldtimerrechts.
Teil II. behandelt auf über 650 Seiten das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Dabei werden nicht nur die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Tatbestände, sondern auch die Verfahren erläutert. Die Kommentierungen sind fundiert und praxisnah zugleich. Verteidiger wie Richter erhalten umfangreiche Formulierungshilfen für Anträge, Rechtsmittel und Entscheidungen einschließlich nützlicher kostenrechtlicher Hinweise. Der zweite Teil schließt mit der Kommentierung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Der dritte Teil ist dem Verkehrszivilrecht gewidmet. Die Kommentierung des BGB beginnt verkehrsrechtlich mit der umfangreichen Darstellung des § 249 BGB und endet mit der beschränkten Haftung der Eltern gemäß § 1664 BGB. Die Darstellung gibt den aktuellen Stand der Rechtsprechung wieder. Aus Anwaltssicht erwähnenswert ist der Anhang I zum BGB, der den Gang eines Verkehrsunfall-Mandats von der Anbahnung über die Regulierungsmaßnahmen bis zur Klage umreißt. Der Anhang II enthält eine Muster-Unfallklage und verschiedene Muster-Beweisbeschlüsse im Zivilprozess. Vertieft wurden in der Neuauflage im Anhang III die arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Bezüge, wenn Arbeitnehmer und Beamte bei einem Verkehrsunfall verletzt werden. In diesem Zusammenhang werden die maßgeblichen Normen des Entgeltfortzahlungsgesetzes sowie des SGB VII und SGB X kommentiert.
Im Teil IV. steht das Versicherungsrecht im Fokus. Themenschwerpunkte der Darstellung sind das Versicherungsvertragsgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz nebst Verordnung und die AKB 2008 und 2015. Hier findet der Leser zur besseren Orientierung im Anhang auch eine Synopse der AKB 2008 und 2015.
Der fünfte und letzte Teil befasst sich mit dem europäischen Verkehrsrecht. In diesem Abschnitt erhält der Leser komprimierte Länderberichte über sage und schreibe 46 Länder, die jeweils allgemeine haftungsrechtliche Ausführungen, Übersichten zur Haftungsgrundlage und den wichtigsten Schadenspositionen bei Sach- und Personenschäden enthalten sowie die Verjährung und die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen behandeln.
Der Umfang der Darstellung, das relativ kleine Druckbild und die dünnen Seiten gehen zwangsläufig zu Lasten der Übersichtlichkeit, was aber nicht wirklich als Nachteil zu bewerten ist. Durch die Gliederung und ein sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis gelangt der Leser prompt zu den gewünschten Informationen. Der Kommentar ist sehr gut lesbar. Trotz der sehr umfangreichen Ausführungen enthält das Werk noch viele Vertiefungshinweise zu weiterführender Literatur und Rechtsprechungsnachweise.
Das Werk wird seinem Anspruch voll und ganz gerecht und liefert einen fundierten Überblick über alle wichtigen Bereiche des Verkehrsrechts. Jedem, der mit verkehrsrechtlichen Fallgestaltungen befasst ist, kann dieses Werk nur uneingeschränkt empfohlen werden. Ein Punktsieg für das Schwergewicht auch in Runde 2.