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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: MüKo BGB Band 4
Münchner Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 4, 7. Auflage, C.H. Beck 2016
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, November 2016

Seit 1978, als die erste Auflage dieses Standardwerkes erschien, wurde der Kommentar als umfassendes Erläuterungswerk zum BGB für Praxis und Wissenschaft stetig ausgebaut und fortgeschrieben und hat sich zwischenzeitlich in der deutschen Rechtslandschaft unentfernbar verankert. Aktuell überarbeitet der Beck-Verlag zusammen mit dem seit der Vorauflage fast unverändert gebliebenen illustren Herausgeber-, Redakteurs- und Autorenkreis (bestehend aus Professoren, Richtern, Notaren und Rechtsanwälten) nacheinander die derzeit insgesamt zwölf (12) Bände des Kommentars. Bereits in Neuauflage im Jahre 2016 erschienen sind der hier vorliegende Bd. 4 (§§ 535-630h BGB, BetrKV, HeizKV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, MiLoG, KSchG), sowie die in den letzten Monaten bereits vom Rezensenten besprochenen Bände 3 (§§ 433-534 BGB und CISG) und 2 (§§ 241-432 BGB). Der vorliegende Band umfasst etwa 2800 Seiten hat also – wie auch die anderen Bände der Reihe genügend Raum, um eine intensive Besprechung des Mietrechts sowie des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsvertragsrechts zu gewährleisten. Diese Möglichkeit haben die Autoren auch absolut ausgenutzt.

In der bekannten Art und Weise bereitet auch dieser Band die kommentierten Paragraphen intensiv auf. In angenehm zu lesender und doch wissenschaftlich akkurater Prosa, durchbrochen von wichtigen und doch gleichwohl nicht überbordenden Hervorhebungen sowie unterstützt von einer Vielzahl in Fußnoten verpackter Quellenangaben, werden die Inhalte der Kommentierung dargestellt. Die mitkommentierten Nebengesetze werden dabei geschickt in die Darstellung der einzelnen BGB-Paragraphen eingeflochten. So findet sich die 370 Seiten umfassende Kommentierung der 25 Paragraphen des Kündigungsschutzgesetzes sinnigerweise angeordnet zwischen den Ausführungen zu § 623 BGB (Kündigungsfristen und § 623 BGB (Schriftform der Kündigung). Ebenso findet sich die Kommentierung zum Mindestlohngesetz dann in einem Anhang zu § 612 BGB usw.

Die Kommentierungen sind glasklar strukturiert. Als Beispiel seien die Ausführungen zu § 612 Abs. 2 BGB herangezogen. Dort ist geregelt, welche Vergütung für eine Dienstleistung geschuldet sein soll, wenn deren Höhe nicht ausdrücklich bestimmt wurde. Dort wird zunächst erläutert, dass die Regelung auf Dienstverträge und auf Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Es wird die wichtige Lückenfüllungsfunktion bei Nichtigkeit eines solchen Vertrages erläutert. Der Begriff der Taxe, welcher in dieser Form im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch schon längst nicht mehr gebräuchlich ist, wird recht eingehend erläutert. Richtigerweise erfolgt aber sodann die Klarstellung, dass derartige Taxen jedenfalls im Arbeitsrecht überhaupt nicht mehr existieren. Es wird sodann hervorgehoben, dass die eigentliche Funktion des Halbsatzes wohl in der Anknüpfung an die gesetzmäßig festgeschriebenen Gebührensätze der Freien Berufe besteht. An dieser Stelle hätte man sich nun aber gewünscht, dass zumindest die Namen der betroffenen gesetzlichen Regelungen (RVG, GOÄ, etc.) möglichst vollständig aufgeführt worden wären. Die Regelungen des Mindestlohngesetzes werden als „taxenähnlich“ bei diesem Tatbestandsmerkmal des § 612 eingeordnet, was in der Sache richtig sein wird, aber von den Kommentatoren nicht weiter begründet wird. Indes tun diese beiden kleineren Mankos der Brauchbarkeit des Kommentarwerkes nur sehr geringen Abbruch, da im erstgenannten Fall der Sachbearbeiter in der Lage sein wird, diese Gesetze ohne Weiteres ausfindig zu machen. Und da die Frage der Einordnung des MiLoG wohl allenfalls von höchst akademischem Interesse sein dürfte und daher getrost wird entsprechenden Monographien überlassen werden können.

Alles in allem ist an der Anlage und Ausführung des Werkes auch in Bd. 4 nichts auszusetzen. Der Einzelpreis dieses Bandes liegt mit 269 EUR etwas höher als beispielsweise Bd. 3, steht aber gleichwohl immer noch in angemessener Relation zu Inhalt und Qualität des Werkes.
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