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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Ruhl / Tolkmitt, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 3. Auflage, Carl Heymanns 2019
von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, September 2019

Der schon an den Vorauflagen federführend beteiligte Kollege Ruhl, diesmal zusammen mit dem Richter am Bundesgerichtshof Tolkmitt, veröffentlicht nun die überarbeitete Version des in erster Auflage 2006 und in zweiter Auflage 2010 erschienenen Werkes, acht Jahre später (Redaktionsschluss war am 1.9.18), um die zwischenzeitlich ergangenen vielfältigen Entscheidungen der europäischen und deutschen Gerichte und Ämter einzubinden. Dafür war es sicherlich an der Zeit.

Das im Taschenbuchformat (zumindest der Höhe und der Breite, wenn auch nicht der Tiefe nach) erscheinende Werk kommentiert auf seinen mehr als 1600 Seiten zunächst nacheinander alle 111 Artikel der Verordnung des Rates EG 6/2002 (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung). Daran schließt sich (ab Seite 1417) ein Anhang an, in dem sowohl die Durchführungsverordnung als auch die Gebührenverordnung zu dem Gemeinschaftsgeschmacksmustern abgedruckt sind, gefolgt von den Richtlinien über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und betreffend die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Auch die Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung von Designs wurde abgedruckt. Daran schließt sich ein Register der wichtigsten Entscheidungen des EuGH, EuG, verschiedener LG und OLG, des HABM (= EUIPO) des BGH, sowie sonstiger deutscher Gerichte an. Auch einige ausländische Entscheidungen werden im Register aufgeführt. Zum Abschluss finden wir das übliche Stichwortverzeichnis.

Die Art und Weise der Kommentierung entspricht im Wesentlichen dem in derartigen Werken üblichen Muster. Die Norm wird dargestellt. Danach folgt eine Inhaltsübersicht. Auf eine Darstellung sämtlichen ausgewerteten Schrifttums wird hier indes verzichtet. Die Quellen werden ausschließlich in Fußnoten angegeben. Die Fußnoten fallen dabei im Gegensatz zu anderen Kommentarwerken auf den ersten Blick überraschend knapp aus. Das mag damit zusammenhängen, dass man sich hier im Wesentlichen auf obergerichtliche Entscheidungen stützt und verweise auf sonstige Literatur eher die Ausnahme darstellen. Diese Vorgehensweise ist für den Praktiker auch die einzig wirklich taugliche, da dieser mit den Entscheidungen der Gerichte arbeiten muss. Ein Taschenkommentar soll genau das liefern, was hier erfolgt, nämlich die sich aus der Rechtsprechung ergebende Rechtslage darstellen. Ein Werk für Praktiker von Praktikern.
Die Gliederung der Kommentierung erfolgt in übersichtlicher und verständlicher Weise. Die Wortwahl ist gerade heraus und erlaubt daher eine schnelle inhaltliche Auswertung des Geschriebenen, was im Arbeitsalltag ein absoluter Bonus ist. Der Zugriff auf die notwendigen Änderungen ist durch die klare Gliederung der gesetzlichen Grundlage vorgegeben, wird aber durch das Inhaltsverzeichnis erleichtert. Soll z.B. zu der stets im Kern einer Geschmacksmusterstreitigkeit stehenden Eigenart vorgetragen werden, gelangt man auf einen Blick zu Seite 126, auf der die Kommentierung des Art. 6 beginnt. Dieser wichtige Artikel hat eine sehr feine Untergliederung erfahren. Allein das Inhaltsverzeichnis erstreckt sich über sechs Seiten, was der Sache gerecht werden dürfte. Es wird auch, dem Ansatz des Praxiskommentars getreu, nicht etwa nur der Gesetzestext Stück für Stück kommentiert sondern auch Anleitung zur konkreten Prüfung der Eigenart gegeben. Im Zuge dessen wird in strukturierter Form natürlich auch eine Kommentierung der einzelnen Tatbestandsmerkmale vorgenommen. Schon die Inhaltsübersicht zeigt dem Bearbeiter gleich, wo er weiter lesen muss. Gerade die Frage der Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede wird schön strukturiert und gut verständlich erläutert. Dabei wird insbesondere intensiv auf die zu Grunde gelegten Entscheidungen verwiesen. Dabei wird auch immer wieder einmal auf die Rechtsprechung anderer Länder rekurriert, die bei einer europäischen Regelung natürlich auch Einfluss auf die Auslegung der europäischen Normen durch den deutschen Juristen haben kann. Die Zusammenhänge werden hier schön hergestellt und erläutert.

Das Werk ist seiner Größe nach mit 188 € recht teuer. Inhaltlich ist es aber aus Sicht des Rezensenten so gelungen, das es zumindest für den im Recht des geistigen Eigentums tätigen Praktiker durchaus eine so wertvolle Ergänzung der Bibliothek darstellen wird, dass es den Preis rechtfertigt.
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