Lohnt es sich überhaupt, für eine Anwältin oder einen Anwalt Geld auszugeben?
Meistens durchaus:
Wenn Sie durch unseren Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden können, so liegt Ihr Vorteil auf der Hand. Gewinnen Sie mit unserer Hilfe einen Prozess, so wird die gegnerische Partei am Ende meist verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten zu verpflichten.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten unserer Inanspruchnahme ohnehin von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Aber auch falls Sie einen wichtigen Vertrag schließen wollen, sollten Sie unseren Rat einholen. Dies erspart Ihnen unter Umständen Kosten und Ärger und gibt Ihnen die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.
Bitte bedenken Sie:
Nur ein Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten.
Lassen Sie uns also darüber reden!
Scheuen Sie sich nicht, uns direkt darauf anzusprechen, welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen werden. In aller Regel ist es bereits im ersten Beratungsgespräch möglich, Ihnen zumindest überschlägig Kosten unserer Inanspruchnahme sowie ein etwaiges Kostenrisiko mitzuteilen.
Gemäß § 49 b Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass sich die von uns zu erhebenden Gebühren in aller Regel nach dem Gegenstandswert richten.
Auch insoweit sind wir gerne bereit, Ihnen vor Aufnahme unserer Tätigkeit einen „Kostenvoranschlag“ zu unterbreiten.