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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Werbung mit "kostenlosem Versand" auf eBay wettbewerbswidrig?!


Unter anderem mit dieser plakativ formulierten Fragestellung hatte sich das LG München I in seiner Entscheidung vom 22.12.2014 (Az 4 HK O 19163/14) zu befassen.

Der Beklagter Online-Händler war von einem Konkurrenten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, da er auf eBay.de die vorgegebene Option des kostenlosen Versandes ausgewählt hatte. Hatte hier einen Standardversand innerhalb Deutschlands kostenlos und zusätzlich zwei weitere, kostenpflichtige Versandarten angeboten, die in der bei eBay üblichen Art und Weise zur Auswahl gestellt wurden, indem sie in einem gesonderten Reiter schon innerhalb des Angebotes angeschaut und während der Kaufabwicklung dann ausgewählt/verändert werden konnten. eBay selbst blendete automatisch zu dem vom Händler hochgeladenen Artikelbild ein grünes Banner mit der Aufschrift "kostenloser Versand“ ein. In der Auktionen selbst gab eBay ebenfalls selbstständig und automatisch an, dass "kostenloser Inlandsversand" angeboten werde. Der Kläger hielt dies für irreführend und damit wettbewerbswidrig und beantragte, nach erfolgloser Abmahnung, den Erlass einer einstweiligen Verfügung in dieser Hinsicht beim Landgericht München I. Dies blieb ohne Erfolg.das Gericht war mit dem Beklagten der Ansicht, dass der angesprochene Verkehrskreis mit dem seiner Rolle als eBay-Kunde zu gehörenden Wissensstand nicht in die irre geführt werde.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat hiergegen Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt, dessen Entscheidung derzeit noch aussteht.

Die Entscheidung des Landgerichts München in anonymisierter Faksimileform, können Sie hier aufrufen.


RA Florian Decker, 9. März 2015
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UPDATE - Berufungsinstanz - OLG München (29 U 327/15):

Die von der Verfügungsklägerin eingelegte Berufung zum OLG München war erfolglos.

Der Senat teilte die von uns für den Beklagten vertrene Auffassung und verneinte eine Irreführung. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich des Verbots der Werbung mit "kostenlosem Versand" wurde zurückgenommen. 

RA Florian Decker, 19.03.2015
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