RAe Andrae & Simmer GbR
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Rechtsanwalt Volker Simmer nun auch Lehrbeauftragter an der HTW Saar

Herr RA Simmer, Mitgesellschafter der Kanzlei Andrae & Simmer, ist bereits seit vielen Jahren Lehrbeauftragter und in der Ausbildungen des "juristischen Nachwuchses" tätig.

Bisher war er hierbei vorwiegend an der Universität des Saarlandes (Saarbrücken) tätig und hat Studenten der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sprachen, im Rahmen verschiedenster Veranstaltung, mit dem deutschen Zivilrechten bekannt und vertraut gemacht.
Seit 17 Jahren bereits wirkt er in dieser Kapazität und lässt nicht nach, den jungen Rechtsinteressierten die Grundzüge des Rechts an sich und die Regeln des deutschen Vertragsrechts (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstrecht, etc.pp.) beizubringen. Dazu gehören die Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre, das allgemein und besondere Schuldrecht und vieles Mehr.

Ebenfalls seit vielen Jahren beteiligte sich Herr Simmer auch an der Referendarausbildung im Saarland. Dort vermittelte er Referendaren innerhalb deren Arbeitsgemeinschaften über einige Jahre die Besonderheiten des "Kaufrechtlichen Mandates eines Anwalts" und ist immer noch im Rahmen der Berufsvorbereitung der Referendare befasst, indem er diesen von "Kauf und Gründung einer Anwaltskanzlei" berichtet. Nicht zuletzt aber bildet Herr Simmer, wie auch die Kanzlei Andrae & Simmer im Ganzen, stetig und ständig neue, junge Rechtsreferendare in der Praxis aus.

Im Frühjahr 2013 durfte Herr RA Simmer nun seine Lehrtätigkeit auch auf die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Saarbrücken) ausdehnen. Er hat hier nun damit begonnen, jungen Ingenieurstudenten die auch für deren spätere berufliche Tätigkeit wichtigen Grundlagen des deutschen Zivilrechts und insbesondere des Vertragsrechts näher zu bringen. Auch und vor Allem geschieht dies, um eben jenen grds. doch nur der Technik zugeneigten Studenten früh klarzumachen, dass ihr Beruf nicht nur aus Technik besteht, sondern auch ihre Profession in das System des deutschen Rechtsstaates eingebettet ist und vielfach von rechtlichen Grenzen, Zwängen aber auch Möglichkeiten geprägt wird. Diese - auch das soll vermittelt werden - muss auch der Ingenieur kennen, um effektiv zu arbeiten.

Bericht von RA Florian Decker

 

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