Das Pferderecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Es umfasst insbesondere Elemente des Kauf- und Haftungsrechts, hat aber auch Bezüge zum Versicherungs-, Vereins-, Sport- und Steuerrechts.
Darüber hinaus sind - insbesondere im Bereich des Kauf- und Haftungsrechts - veterinärmedizische Spezialkenntnisse erforderlich. Ohne entsprechende Kenntnisse lässt sich - zum Beispiel - nicht beurteilen, ob ein Pferd "mangelhaft" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, ob eine Verletzung Folge einer sogenannten "typischen Tiergefahr" ist, oder ob das Verabreichen eines Medikamentes einen Dopingverstoß darstellt oder "nur" eine unerlaubte Medikation.
Hinzu kommt Folgendes: Der mit einer pferderechtlichen Angelegenheit befasste Richter hat in aller Regel weder einen Bezug zu Pferden, noch zu den veterinärmedizinischen Zusammenhängen. Er wird sich in aller Regel eines Sachverständigen bedienen. Der „Pferderechtsanwalt“ kann diesen Bezug vermitteln und wird im übrigen dafür Sorge tragen, dass der Sachverständige zu den richtigen Beweisthemen Stellung nimmt. Dieses Querschnittsgebiet decken wir vollständig ab: Dass wir uns auf allen angesprochenen Gebieten regelmäßig fortbilden, versteht sich von selbst. Frau Rechtsanwältin Marion Andrae sowie Herr Rechtsanwalt Volker Simmer sind jedoch darüber hinaus langjährige, teils im Turniersport erfolgreiche, Reiter, Pferdehalter, Vereinsmitglieder und –vorstände, sowie Turnierveranstalter. Wir haben also den erforderlichen "Pferdeverstand", um für Sie bei allen „Rechtsfragen rund ums Pferd“ erfolgreich tätig werden zu können.
Das Spezialgebiet umfasst auszugsweise:
- Einstellverträge
- Kaufzuntersuchungen
- Koppel- & Weideunfälle
- Pferdekauf
- Sonstige Haftungsfragen
- Sportrechtliche Probleme (z.B. Doping)
- Unfälle mit Beteilgung von Pferden
- Vereins- und Verbandsrecht