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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Die Reform der PKH
Jungbauer, Die Reform der PKH, 1. Auflage, Anwaltverlag 2014
 
Von Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken, August 2014

 
Das neu erschienene Werk gibt einen Überblick über die Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe, die zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist. Die Autorin Sabine Jungbauer ist Rechtsfachwirtin und auch als Dozentin tätig. Das Werk will eine praktische Anleitung zu der Reform geben, um die Wirtschaftlichkeit der Prozesskosten- und Beratungshilfemandate, die (leider) zum Alltag der anwaltlichen Tätigkeit gehören, zu optimieren.
 

 
Die Autorin stellt anschaulich dar, was bleibt und welche wichtigen Veränderungen die Reform mit sich bringt. In den ersten vier Kapiteln des 118 Seiten umfassenden Werkes sind die Änderungen der ZPO, des BerHG, des FamFG und des RVG übersichtlich aufbereitet und verständlich erklärt. Zur Veranschaulichung sind die geänderten Normen zitiert und werden sodann anhand von zahlreichen Beispielsfällen erläutert. Hinweise zu den gesetzgeberischen Motiven und zum Übergangsrecht runden die Darstellung ab.
 

 
Die ZPO normiert in dem geänderten bzw. neu angefügten Absatz 2 des § 114 ZPO das Merkmal der „Mutwilligkeit“ der Rechtsverfolgung. Dabei soll auch der Unbemittelte seine Prozessaussichten vernünftig abwägen und das Kostenrisiko berücksichtigen. Im Bewilligungsverfahren kann das Gericht nun eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers verlangen. Bei der Änderung und Aufhebung der Bewilligung ist der Ermessensspielraum des Gerichts erheblich eingeschränkt und der neu angefügte § 120a ZPO sieht zahlreiche Mitteilungspflichten des Antragstellers vor. Neu ist auch eine Teilaufhebung der PKH bei mutwilliger oder aussichtloser Beweiserhebung. Es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Kasse verhindern bzw. eindämmen will.
 

 
Auch im Rahmen der Änderung des Beratungshilfegesetzes wird der Begriff der Mutwilligkeit konkretisiert. § 2 BerHG normiert, wann eine rechtliche Vertretung erforderlich ist, wobei die Autorin anmerkt, dass bei der Beurteilung auf den Zeitpunkt nach der anwaltlichen Beratung abzustellen ist. Neu ist die Beratungshilfe für Fragen des Steuerrechts. Damit korrespondierend wird der Kreis der Beratungspersonen in § 3 BerHG erweitert, z.B. auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wie bei der Prozesskostenhilfe werden die Erklärungs- und Vorlagepflichten des Rechtssuchenden erweitert. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen knüpft der Gesetzgeber nunmehr an die Neuregelungen der PKH an. Bei nachträglicher Bewilligung von Beratungshilfe gilt eine Frist von vier Wochen für die Antragstellung. Wichtig für den Anwalt bzw. die Beratungsperson sind die Hinweispflichten des § 8 BerHG und Folgen der Nichtbeachtung (§ 8a BerHG), die zum Verlust des Vergütungsanspruchs führen können. Das pauschale Verbot einer Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtssuchenden ist aufgehoben. Das Risiko der der Nichtgewährung von Beratungshilfe trägt fortan nicht mehr der Anwalt, sondern der Rechtssuchende, da er schließlich eine staatliche Sozialleistung begehrt. Im Rahmen der Beratungshilfebewilligung gilt weiterhin eine Abrechnungssperre gegenüber dem Mandanten, eine Vergütungsvereinbarung greift erst ein, wenn die Bewilligung aufgehoben wird.
 

 
Das FamFG enthält lediglich redaktionelle Änderungen, da für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach wie vor auf die Regelungen der ZPO verwiesen wird.
 

 
Als Folgeänderung stellt § 4 a RVG klar, dass eine Erfolgshonorarvereinbarung auch bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe möglich und zulässig ist.
 

 
Alle wichtigen Änderungen werden ausführlich und verständlich erläutert. Hinweise und Praxistipps sind drucktechnisch hervorgehoben.
 

 
Im fünften Kapitel gibt die Autorin dem Anwalt konkrete Formulierungshilfen für den Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Beantragung von PKH und Beratungshilfe an die Hand. Besonders hilfreich sind die Muster zu den Hinweispflichten des Anwalts, um den Vergütungsanspruch zu sichern.
 

 
Die neuen zwingend vorgesehenen Formulare für die Antragstellung sind in Kapitel 6 eingehend erläutert  und  im Anhang (Kapitel 8) auch abgedruckt. Die Autorin zeigt praktisch wichtige Ausfüllhinweise auf.
 

 
Kapitel 7 widmet sich ausführlich der Abrechnung der Prozesskosten- und Beratungshilfemandate. Zahlreiche Abrechnungsbeispiele und praktische Hinweise veranschaulichen die Darstellung. Selbst komplizierte Abrechnungs- und Anrechnungsfälle lassen sich so effizient lösen.
 

Das Werk wird seinem Anspruch voll und ganz gerecht. Als erfahrene Praktikerin gibt die Autorin dem Anwalt ein Nachschlagewerk zur Reform an die Hand und liefert praktische, direkt umsetzbare Tipps für die Beratung und Abrechnung dieser Mandatsfelder. Dem Anwalt, der sich mit PKH- und Beratungshilfe-Mandaten befassen muss, kann dieser nützliche Leitfaden für 29 Euro nur empfohlen werden.
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