Rezension: Aktuelles Gewerberaummietrecht
Burbulla, Aktuelles Gewerberaummietrecht, 3. Auflage, Erich Schmidt 2017
Von Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken, März 2018
In der nunmehr 3. Auflage hat Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla sein „Aktuelles Gewerberaummietrecht“ völlig neu bearbeitet und wesentlich erweitert. Die Vorauflage aus 2014 stand ganz im Zeichen des Mietrechtsänderungsgesetzes 2013. In der Neuauflage hat der Autor wichtige und für die Praxis bedeutsame Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen der Vertragspraxis, insbesondere zu den Themen Online-Handel und Werbegemeinschaften, eingearbeitet. Das Werk beschränkt sich aber nicht nur auf die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, sondern gibt auch der Darstellung gegenteiliger Auffassungen aus Literatur und Rechtsprechung Raum. Das Werk will so kompakt das Basiswissen für die Spezialmaterie des Gewerberaummietrechts vermitteln, das als erheblicher Wirtschaftszweig an Bedeutung zunimmt.
Nach der Einleitung neu eingefügt ist das zweite Kapitel (B), das sich den anwendbaren Vorschriften und der Einbeziehung wohnraummietrechtlicher Normen, sowie mit den Abgrenzungsfragen zur Wohnraummiete, Pacht, Leihe, Leasing sowie zu einem typengemischten Vertrag und einem öffentlichen Bauauftrag befasst.
Die Kapitel C und D beleuchten die Formen des Mietvertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Einbeziehung über die Inhaltskontrolle bis hin zu den Rechtsfolgen unklarer und unwirksamer Klauseln.
Im Kapitel E geht es um die Störung der Geschäftsgrundlage, die gerade bei langfristigen Dauerschuldverhältnissen nicht selten auftritt. In diesem Zusammenhang stellt der Autor den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des § 313 BGB dar. Drei typische und in der Praxis wichtige Fallkonstellationen werden dem Leser anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung mit konkreten Formulierungsvorschlägen näher gebracht.
In den folgenden Kapiteln werden die relevanten Rechtsfragen zur Miete und zu den Nebenkosten erörtert. Auch im Gewerberaummietrecht ist die Betriebskostenabrechnung ein häufiger Streitpunkt zwischen den Mietvertragsparteien, so dass in diesem Zusammenhang ein fundiertes Wissen über eine korrekte Abrechnung in der Praxis sehr wichtig ist.
Das neu eingefügte Kapitel H beleuchtet die sogenannten Betriebspflichten. Insbesondere in Einkaufzentren hat der Vermieter ein gesteigertes Interesse am tatsächlichen Betrieb der Mietfläche, um den Kunden ein attraktives, vielfältiges Kauf- und Dienstleistungsangebot zu bereitzustellen. Soweit dies durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt wird, ist eine AGB-Kontrolle vorzunehmen. Dem Leser werden hierbei nützliche Formulierungshilfen und Praxishinweise zur rechtssicheren Vertragsgestaltung an die Hand gegeben.
Die nachfolgenden Kapitel I und J befassen sich mit der Gewährleistung des Vermieters und den Rechten des Mieters bei Leistungshindernissen und Mängeln sowie den Rechtsfragen rund um die unbestimmte oder feste Laufzeit des gewerblichen Mietvertrages und möglicher Verlängerungen.
Das Kapitel Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses wurde wesentlich erweitert und zwar um die Darstellung der Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache. Der Unterpunkt Schönheitsreparaturen ist nunmehr etwas versteckt bei der Darstellung der nicht vertragsgemäßen Rückgabe zu finden. Ebenfalls neu ist der gesonderte Unterpunkt, der die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB darstellt.
Im Kapitel Prozessrecht behandelt der Autor die Besonderheiten von Zahlungs- und Räumungsklagen und einstweiliger Verfügung. Die Darstellung schließt mit dem umfangreichen Muster eines Gewerberaummietvertrages.
Auch die Neuauflage ist gut strukturiert und verständlich geschrieben. Wichtige Praxishinweise sind drucktechnisch hervorgehoben und eingerahmt, damit sie dem Leser sofort ins Auge fallen. Die Verfasserin hat einzig Ausführungen zu den Problemkreisen rund um die Mietkaution, insbesondere zu der praktisch immer häufiger vorkommenden Kautionsbürgschaft bei einem Eigentümerwechsel vermisst. Dies als freundliche Anregung für eine mögliche Erweiterung des Praxishandbuchs in der Zukunft. Alles in allem ist aber auch die Neuauflage ein durchaus zu empfehlendes Arbeitsmittel, das sich durch eine große Praxisnähe auszeichnet.