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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Internet- und Kommunikationsrecht
Hoeren, Internet- und Kommunikationsrecht, 2. Auflage, Otto Schmidt 2012
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken

Der Autor, Univ.-Prof. Dr. Thomas Hoeren, ist Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster und hat als solcher viele Jahre eine Vorlesung zum „Internetrecht“ im universitären Bereich angeboten. Zu diesem Zwecke (so berichtet der Autor im Vorwort) wurde ein umfangreiches Vorlesungs-Skript erstellt. Der Otto Schmidt Verlag hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Skript als Buch zu veröffentlichen. Nachdem die erste Auflage erfolgreich vermarktet wurde, hat der Verlag nun zusammen mit dem Autor im Februar 2012 die überarbeitete zweite Auflage herausgegeben. Eingearbeitet wurden nun veränderte Gesetze und Rechtssprechungsentwicklungen bis Oktober 2011. Einige wichtige Änderungen die bis Januar 2012 erfolgten seien – so das Vorwort - in der Korrekturphase noch nachgetragen worden.

Nun enthalten die vorbereitenden Worte des Autors ausnahmsweise keine Angabe dazu, an wen sich das Buch nun konkret richtet. Anhand der beschriebenen Provenienz des Werkes mag man daher vermuten, dass es vornehmlich Lehrbuch sein soll und sich an universitäre Kunden richtet. Bei der Lektüre stellt man indes schnell fest, dass sich das Werk ohne weiteres auch in der Praxis verwenden lässt. Es glänzt durch eine große Vielzahl an Rechtsprechungszitaten und erlaubt es, - wird das Werk zur Recherche einer konkreten Rechtsfrage benutzt - auch über die vorhandene Darstellung hinaus weitere Fundstellen aufzutun und ein Thema auch vollständig aufzuarbeiten. Es erfüllt daher durchaus auch die Funktion, welche ansonsten ein Handbuch zum Thema haben mag.

Im Aufbau ist das Werk klassisch „lehrbuchhaft“ gehalten, was nur folgerichtig ist. Es befasst sich in neun Kapiteln mit den Themen Information und Recht - die Kernbegriffe; Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains; Urheberrecht; Online-Marketing: werberechtliche Fragen; Vertragsschluss mit Kunden; Datenschutzrecht; Haftung von Online-Diensten; internationale Aspekte des Internetrechts und Internetstrafrecht. In einem Anhang bietet es zudem sogar Musterverträge für den Einkauf, den Erwerb von Musikrechten für die Online-Nutzung etc. pp.

Nun ist das Internetrecht im Grunde kein abgeschlossenes Rechtsgebiet, da das Internet und die dadurch entstehenden tatsächlichen Sachgestaltungen in ihrer rechtlichen Relevanz nicht etwa in einem Internetgesetzbuch geregelt sind, sondern mit Hilfe der althergebrachten (und nur teilweise neu geschaffenen) Gesetze und rechtlichen Mittel geregelt werden. Da das Internet im Grunde ein Spiegelbild der realen Welt ist und fast alle in der realen Welt auftretenden Rechtsprobleme auch in ähnlicher Form im Internet auftreten, ist es offensichtlich, dass nicht alle Aspekte des „Internetrechts“ im Rahmen eines einzigen Werkes berücksichtigt werden können. Daher kann das Werk nun natürlich nicht als abschließend und allumfassend bezeichnet werden. Dies nimmt es aber auch weder für sich in Anspruch, noch gereicht ihm der Umstand zum Nachteil. Festzuhalten ist insoweit, dass die Themenauswahl die wohl am häufigsten (evtl. mit Ausnahme des Markenrechts) betroffenen Problembereiche des „Internetrechts“ abdeckt und es auch dem Praktiker erlaubt zu den meisten auftretenden Fällen Ausführungen und weitere Anhaltspunkte finden.

Konkret positiv ist z.B. die Behandlung des Problems aufgefallen, wer für über einen Internetverkaufs-Account (zum Beispiel auf eBay.de) abgegebene Willenserklärungen haftet bzw. - etwas weiter gefasst - wie denn genau ein Vertrag über das Internet geschlossen wird und wie die jeweiligen Handlungen rechtlich einzuordnen sind. Der Autor befasst sich hier in einem eigenen Unterkapitel ab Seite 281 mit diesen Fragen und kommt über die Darstellung des Spannungsfeldes der „Invitatio ad offerendum“ vs. Abgabe eines verbindlichen Angebotes (wie zum Beispiel beim Einstellen einer Auktion bei eBay) und somit über allgemeine – aber themenspezifische – Schuldrechtsgrundsätze zur Darstellung verschiedener Sonderkonstellationen. So schlägt er unter Anderem auch den Bogen zur vorgenannte Frage, was passiert, wenn zwar ein Internetaccount (z.B. auf eBay) auf eine Person angemeldet ist, jedoch eine andere Person über den Account handelt. Wird der Accountinhaber Vertragspartner? Wird die andere Person Vertragspartner? Gibt es eine allgemeine Antwort? Hier wird richtig und ganz aktuell die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11.05.2011, Az.: VIII Z 289/09 „auseinandergenommen“ und in Relation zu einigen weiteren (zitierten) jüngeren Entscheidungen gesetzt. Im Ganzen ergibt sich daraus eine vollständige Aufarbeitung des Themas, die nicht zuletzt deshalb praktisch überaus brauchbar ist.

Unabhängig von sachlichen Aspekten ist auch festzuhalten, dass das Buch in einer (bei dieser Reihe des Otto Schmidt Verlages) üblichen Art und Weise aufgemacht ist. Es wird ein angenehmes Schriftbild verwendet. Unterstützt von der klaren und unprätentiösen Sprache des Autors bietet es insgesamt ein angenehmes Leseerlebnis, was – entgegen der offensichtlichen Meinung anderer juristischer Autoren – auch für das Fachbuch eine Zier ist.

Auch in der Abteilung Preis-Leistung gibt es nichts zu bemängeln. Für den Preis von 50,00 € bietet das Buch auf über 500 Seiten sehr viel Lesenswertes. Es kann eine klare Empfehlung ausgesprochen werden.
 
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