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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsprozessrecht
Götting / Kaiser – Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsprozessrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2016
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, November 2016

Die Erstauflage des Werkes stammt von Götting allein und aus dem Jahre 2005. Sie erfährt nun nach elf Jahren eine Neuauflage. Nunmehr wirken neben Götting auch Kaiser, Hetmank, Marx und Wündisch mit und haben diesen dabei unterstützt, die zwischenzeitlich in Kraft getretenen UWG-Novellen (2008 und 2015) einzubinden.

Bei dem Werk handelt es sich, so könnte man sagen, um ein Kurzhandbuch zum Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsprozessrecht. Es soll nach eigener Maßgabe diese Themengebiete umfassend in ihren wesentlichen Grundzügen und Zusammenhängen erläutern und Studierenden sowie Praktikern sowohl eine Orientierung bieten, als auch gleichzeitig wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.
Nach den üblichen allgemeinen Ausführungen zu Rechtsgrundlagen und Historien widmet sich das Werk zunächst dem europäischen, internationalen und ausländischen Recht, um sodann in die eigentliche Materie einzusteigen. § 3 befasst sich mit dem Schutzzweck des UWG, also im Grunde mit einer kurzen Besprechung des § 1 UWG. Die weiteren Unterabschnitte des Werkes befassen sich in numerischer Reihenfolge mit den Paragraphen 2-7 UWG. Die jeweiligen Kapitel beinhalten dabei im Grunde eine Kurzkommentierung der einzelnen Normen. Diese ist ansprechend aufgebaut. Es wird eine klare Sprache verwendet, sauber gegliedert und die Erkenntnisse werden mit Fundstellen belegt. Für die kurzfristige Nachschau und den ersten Überblick ist die Darstellung absolut geeignet. Soweit dem Leser indessen bereits ein aktueller UWG Kommentar zur Verfügung steht, wird man dieser materiell rechtlichen Ausführungen nun aber nicht zwingend bedürfen. Wer allerdings nur selten mit der Materie zu tun hat, wem also der Überblick abgeht und die Notwendigkeit fehlt, dickere und teurere Kommentarwerke anzuschaffen, der mag auch im Hinblick auf die materiell rechtlichen Erkenntnisse durchaus Bedarf für ein derartiges Werk haben. In diesem Falle ist ihm auch die Anschaffung zu empfehlen.

Ab § 15 ändert sich die Darstellungsweise ein wenig. In diesem und den folgenden Abschnitten befasst sich das Werk mit wettbewerbsrechtlichen Anspruchszielen und deren Verfolgung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Sodann widmet das Werk auch ein eigenes Kapitel dem Schutz von Know-how. Zwar werden auch hier, was durchaus zu begrüßen ist, bereits in der Gliederung die zu den Themen anzusprechenden Paragraphen des UWG benannt, jedoch erfolgt die Darstellung hier nun in handbuchartiger Strukturierung.

Es wird zum Beispiel auf den Seiten 329-332 dargestellt, welche Bedeutung die Abmahnung hat, wann diese erforderlich ist, welchen Inhalt sie haben muss, in welcher Form sie erfolgen muss, wie der Zugang sicherzustellen bzw. inwiefern dieser und die Abmahnung überhaupt notwendig sind und welche Kosten mit der Abmahnung verbunden sind. Die Darstellung zielt in ihrer Kürze darauf ab, dem nicht täglich mit der Materie befassten Praktiker eine Basis zu geben, auch einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt zu bearbeiten und eine Abmahnung auszusprechen oder eine erhaltene Abmahnung einzuordnen. Aufgrund der insgesamt schmal gehaltenen Anlage des Werkes bleibt auch dieser Darstellung nur wenig Raum, weshalb sie selbstverständlich nicht in große Tiefen der Materie vorstößt. Jedoch für den gewünschten ersten Zugang reicht sie allemal aus. Auch der unbedarfte Bearbeiter wird – idealerweise ergänzt durch eine entsprechende Formularsammlung – damit den notwendigen Ansatz für die Bearbeitung finden. Die Darstellung ist insofern nicht mit Nebensächlichkeiten und Einzelfalldarstellungen überfrachtet sondern beschränkt sich in der Tat auf das Wesentliche. Es wird etwa kurz und knapp erläutert, dass die Abmahnung nicht formbedürftig ist. Die Frage, ob eine Vollmacht beigefügt werden muss, wird angesprochen und verneint, aber in einem kurz gefassten Einschub sodann auch erläutert, dass die Frage lange streitig war und der BGH zwischenzeitlich erst die Notwendigkeit der Vollmachtsvorlage für den Regelfall verneint. Es wird die Bedeutung des Zugangs in prozessualer/kostenrechtlicher Hinsicht (§ 93 ZPO) erläutert und an den wesentlichen Stellenwert auf die BGH-Rechtsprechung verwiesen. Die Darstellung erweist sich insoweit als in der Tat knapp aber durchaus vollständig und absolut brauchbar. Es werde „klare Ansagen“ gemacht und wer sich näher informieren will, kann über kursive und in kleinerer Schrift gehaltene Einschübe mitunter auch streitige Hintergründe aufdecken und über Fußnotenverweise näher erforschen.

Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass das Werk vor allem für diejenigen Nutzer geeignet ist, die bisher keine umfangreiche Bibliothek zum Wettbewerbsrecht ihr Eigen nennen können. Es ist für den ersten Einstieg absolut geeignet. Für die Bearbeitung tiefergehender Problemstellungen wird das Buch alleine nicht ausreichen. Dafür ist es aber augenscheinlich auch nicht vorgesehen, so dass deswegen eine Kritik nicht angebracht ist. Mit einem Preis von 89 EUR ist das Werk nicht eben preiswert. Wo allerdings entsprechende tiefergehende Literatur fehlt und/oder ein schneller und kompakter Zugriff auf die gesamte Materie notwendig ist, wird das Geld gut investiert sein.
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