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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: EU-Datenschutz-Grundverordnung
Wedde, EU-Datenschutz-Grundverordnung, 1. Auflage, Bund 2016
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, Dezember 2016

Seit Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung am 4. Juni 2016, welche am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten Inkrafttreten wird, bemühen sich viele Autoren, mit gänzlich neu aufgesetzten Werken oder Aktualisierungen zu bestehenden Werken, frühzeitig auf den Markt zu drängen. Es ist ein gewisser Wettbewerb unter den Autoren dahingehend zu beobachten, wer sich mit einem neuen Standardwerk in diesem neu aufgerollten rechtlichen Feld etablieren kann. Auch Wedde wirft seinen übertragenen Hut in den durchaus realen Ring und legt einen ersten Kurzkommentar zur Thematik vor.

Da noch keinerlei Rechtsprechung und nur sehr wenig sonstige Literatur zu den von der EU vorgesehenen Regelungen existiert, ist allgemein von einer Kommentierung der einzelnen Artikel der Verordnung mit Sicherheit noch nicht viel zu erwarten. Wedde geht daher folgerichtig wie einige seiner Konkurrenzwerke so vor, dass er sowohl den Text der Datenschutz Grundverordnung in eine Synopse zum deutschen Bundesdatenschutzgesetz darstellt als auch die Erwägungsgründe des europäischen Gesetzgebers wiedergibt. Darüber hinaus enthält das Werk aber auch einen immerhin 115 Seiten umfassenden Kurzkommentar zum Text der EU-DSGVO. Hierin verbindet Wedde die Erwägungsgründe mit dem Text der Verordnung in tabellarischer Form. Es werden in der linken Spalte die einzelnen Absätze des jeweiligen Artikels dargestellt und in der rechten Spalte wird, soweit vorhanden, der zu dem Absatz passende Erwägungsgrund wörtlich wiedergegeben. Im Grunde erspart das Werk dem Leser, selbsttätig die zu der gerade auszulegenden Norm passenden Erwägungsgründe ausfindig zu machen. Erst mit der Zeit werden Rechtsprechung und Literatur hinreichendes Material liefern, um einen hierüber hinausgehenden Kommentar zu erstellen. Derzeit liegen zur Auslegung des Gesetzes nun einmal nur der Wortlaut und der Wille des Gesetzgebers vor. Beides wird mit dieser Vorgehensweise adäquat abgebildet.

Für die praktische Anwendung wird auch die zusätzlich enthaltene Synopse durchaus hilfreich sein. Auch hier geht der Autor in tabellarischer Form vor und stellt die vorhandenen Regeln des BGSG den korrespondierenden Regeln der Datenschutzgrundverordnung gegenüber, sofern die Regelungen in der Tat korrespondieren. Verbunden ist dies mit einer dritten Spalte in der oft zusätzliche, rechtliche Hinweise gegeben werden können. So wird zu § 4f BGSG parallel der Text des Art. 38 Abs. 2 und 3 der Datenschutzgrundverordnung dargestellt und dies mit dem rechtlichen Hinweis begleitet, dass nach der Datenschutzgrundverordnung ein spezifischer Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten, wie das Bundesdatenschutzgesetz in kennt, nicht (mehr) vorgesehen ist. Durch diese Hinweise wird der Benutzer teilweise zumindest in die Lage versetzt, gleich gebliebene Regelungen ausfindig zu machen und zu diesen dann die bisherigen Kommentarwerke zum BDSG als Unterstützung hinzuzuziehen. Dies in der Vermutung, dass zumindest die deutschen Gerichte auch in Zukunft zunächst einmal bei der bisherigen Sicht der Dinge bleiben werden, soweit die Regelungen in etwa gleich bleiben.

In der derzeit noch auslegungsoffenen rechtlichen Situation bietet das Werk einen guten ersten Anhaltspunkt und stellt für den Moment durchaus ein brauchbares Arbeitsmittel dar. Es ist davon auszugehen, dass der Autor mit steigender Anzahl der Quellen auch sein Werk wird ausbauen wollen und können. Auf eine eventuelle zweite Auflage darf man daher gespannt sein.
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