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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Münchener Kommentar zum BGB Band 6
Münchner Kommentar BGB, Bd. 6, 7. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2017

Der C.H. Beck Verlag ist derzeit damit befasst, den gesamten Großkommentar zum Bürgerlichen Recht neu aufzulegen. Ein Großteil der Einzelbände ist bereits in 7. Auflage erschienen. Der nun in Neuauflage vorgelegte Band 6 befasst sich mit den §§ 705-853 BGB sowie zusätzlich auch mit den Regeln des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) und des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).

Die namhafte Autorenschaft speist sich aus Mitgliedern der Rechtslehrerschaft. Bereits dies lässt erahnen, dass der Ansatz des Werkes ein wissenschaftlicher ist. So ist auch zu beobachten, dass keineswegs nur auf gängige Rechtsprechung Bezug genommen und daraus zitiert wurde, sondern (was dem Fußnotenapparat anzusehen ist), auch die zugehörige Literatur (vom Aufsatz bis zum Kommentar) ausgewertet worden ist. Gleichwohl ist auch dieser Band des Gesamtwerkes absolut praxistauglich.

Diese Tauglichkeit ergibt sich vor allem daraus, dass jeder einzelne Band ein eigenes äußerst detailliertes Schlagwortverzeichnis aufweist und durch seine klare Struktur das Auffinden der notwendigen Informationen (in aller Regel) zügig gestaltet, so dass eben auch in der, heutzutage auf hohe Arbeitsgeschwindigkeit ausgerichteten, Praxis ohne weiteres auch auf diesen Band des Großkommentars zurückgegriffen werden kann.

In der Neuauflage wurde die neuere Rechtsprechung berücksichtigt, insbesondere jene, die sich mit deliktischer Haftung im Bereich des Gesellschaftsrechts (zum Beispiel betreffend so genannte „Schwindelunternehmen“) befasst hat. Auch die Haftung von Suchmaschinen und Internet-Plattformen wurden näher berücksichtigt. Aus dem Vorwort erfährt man, dass zudem die aktuellen Pläne zur Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes Berücksichtigung gefunden haben. Indes zeigte sich bei dem Versuch eben die zugehörigen Ausführungen gezielt aufzufinden ein Manko des Werkes. Das Stichwortverzeichnis wurde hier nicht hinreichend aktualisiert. Weder unter dem Buchstaben A (im Sinne von „Angehörige“ oder „Angehörigenschmerzensgeld“) noch unter dem Buchstaben S (im Sinne von „Schmerzensgeld, für Angehörige“) findet man eine konkrete Erwähnung. Das Schlagwort Schmerzensgeld existiert indes durchaus. Es sind dazu zwei Fundstellen angegeben. Zum einen wird man auf die Kommentierung zu § 829 Rn. 24 (Schmerzensgeld Billigkeitshaftung) und zum anderen auf § 839 Rn. 78 (Schmerzensgeld, öffentlich-rechtliche Forderungsverletzung) hingewiesen. An beiden Stellen findet sich keine Erwähnung der geschädigten Angehörigen. Dieses Manko wird sich in der Folgeauflage indes leicht beheben lassen. An anderen Stellen sind dem Rezensenten derartige fehlende Verweisungen nicht aufgefallen.

Die einmal aufgefundenen Ausführungen zu den einzelnen Normen sind demgegenüber in keiner Weise zu beanstanden. Stellt sich zum Beispiel die Frage, unter welchen Umständen der bloße Vertreiber und Wiederverkäufer als Hersteller nach § 4 Abs. 3 ProdHaftG in Anspruch genommen werden kann, was er insbesondere tun muss, um zu seiner Entlastung den Hersteller bzw. seinen Vorlieferanten ordnungsgemäß zu benennen, so findet sich die Antwort sehr schnell. Die Kommentierung des § 4 ProdHaftG enthält ein umfangreiches Inhaltsverzeichnis. In den Zwischenüberschriften ist auf die einzelnen Absätze verwiesen. So gelangt man schnell zu den Ausführungen in Rn. 50 und erfährt, dass der Vertreiber seiner Obliegenheit zur Lieferantenbenennung/Hersteller Benennung durch rechtzeitige, vollständige und vor allem inhaltlich richtige Auskunft über Namen und Anschrift des Herstellers, Quasi-Herstellers oder Importeurs bzw. des Vorlieferanten erfüllen kann. Eine klare und ohne direkt verwertbare Aussage, belegt mit zugehöriger Rechtsprechung und Literatur.

Das Werk nimmt sich über 2700 Seiten Platz, um die angeführten Paragraphen in dieser Weise zu kommentieren und nutzt diesen Platz auch weidlich aus. Es bietet einen sehr guten Gegenwert für seinen durchaus stolzen Preis von 299 EUR. Wer zivilrechtlich tätig ist, wird gut beraten sein, einen aktuellen Münchner Kommentar zum BGB greifbar zu haben. Das gilt natürlich auch für dessen Bd. 6.
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