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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: MüKo BGB Band 12 - IPR II
Münchner Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 12, Internationales Privatrecht II, 7. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, Juni 2018

Im Zuge der kompletten Neuauflage des Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch legt der Beck-Verlag nun auch einen Bd. 12 vor. Dieser ist zusammen mit Bd. 11 aus einer nunmehr neuen Aufteilung des alten Bandes zum IPR entstanden. Die Aufteilung auf zwei Bände ist dem Umstand geschuldet, dass das „europäische IPR“ das nationale Kollisionsrecht immer weiter verdrängt und die Regelungsdichte auf europäischer Ebene stetig steigt.

Bd. 12 ist in die Teile 5 - 12 unterteilt. Er befasst sich in Teil 5 mit dem internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse (Rom I-Verordnung und CISG sowie Teile des EGBGB), in Teil 6 mit dem internationalen Privatrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse (Rom II-Verordnung und Teile des EGBGB), in Teil 7 mit dem internationalen Sachenrecht (EGBGB), in Teil 8 mit dem internationalen Immaterialgüterrecht (in eher lehrbuchartiger Form), in Teil 9 mit dem internationalen Wettbewerbs-, Lauterkeits- und Kartellrecht (wiederum in eher lehrbuchartiger Manier), in Teil 10 mit dem internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht (ebenso nicht am Gesetz orientiert sondern lehrbuchartig), in Teil 11 mit dem internationalen Insolvenzrecht (europäische Insolvenzverordnung, Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung, Insolvenzordnung in Auszügen) und in Teil 12 mit dem internationalen Finanzmarktrecht (wiederum lehrbuchartig aufbereitet).

Soweit Gesetze kommentiert werden, ist die Vorgehensweise wie in allen anderen Bänden des Münchener Kommentars und ähnlich der Vorgehensweise, die sich generell in Gesetzeskommentaren findet. Es wird zunächst der Normentext präsentiert, das verwendeten Schrifttums angegeben, ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt und sodann in klar definierten Abschnitten, mit hervorgehobenen Schlagworten und Überschriften sowie mit einem angegliederten Fußnotenapparat, die Norm durchexerziert.

Die lehrbuchartigen Passagen wirken auf den ersten Blick wie ein Fremdkörper in einem Gesetzeskommentar. Das internationale Privatrecht ist indes in vielen Teilen nicht hinreichend durchgängig reguliert und stellt insoweit eine Querschnittsmaterie dar, die wohl in der Tat sinnvoll nur in dieser Art und Weise dargestellt werden kann.

Die Handhabe gerade der genannten, etwas kommentarfremden Passagen, ist in jedem Falle sehr gut möglich. Die Darstellung erfolgt im Grundsatz aus deutscher Perspektive. Will man insoweit also erfahren, wie es sich mit dem Recht der Firma (also des kaufmännischen Handelsnamens) im grenzüberschreitenden Bereich versteht, so findet man im Teil zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts eine dezidierte Inhaltsübersicht, unter der eine Teilüberschrift „Kaufmannseigenschaft und Anknüpfung an handelsrechtliche Vorschriften“ zu den deutschen, handelsrechtlichen Vorschriften zur Firma führt. An diesen wird die Darstellung „aufgehängt“. Ausgehend von der Einordnung des deutschen Firmenrechts der §§ 17-24 HGB wird erläutert, warum man hier von einem so genannten Ordnungsrecht ausgeht und darauf aufbauend erklärt, weshalb die herrschende Meinung in der Folge davon ausgeht, dass das Recht am Ort der Niederlassung Anwendung findet. Ein durchaus sinniger Aufbau.

Wie üblich kann auch über ein sehr umfangreiches Sachverzeichnis das gesuchte Stichwort aufgefunden werden. Schlagworte wie Firmenberichtigung oder Firmenwahrheit tauchen dort auf, das Schlagwort „Firma“ selbst seltsamerweise nicht. Das tut der Tauglichkeit des Verzeichnisses indes keinen Abbruch.

Mit 324 € ist das Werk nicht günstig, birgt aber auf seinen fast 3000 Seiten derart viel Inhalt, dass es seinen Preis - jedenfalls für den grenzüberschreitend tätigen Juristen -  wird aufwiegen können.
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