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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Privates Bau- und Architektenrecht
Münchener Prozessformularbuch, Privates Bau- und Architektenrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, September 2018
 
Das von Rechtsanwälten und Fachanwälten bearbeitete und herausgegebene Werk wird nun 20 Jahre nach seiner Erstauflage zum mittlerweile fünften Mal erneuert. Anlass war 2018 natürlich die umfassende Reform des Baurechts im BGB, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Konsequent befasst sich das praxisbezogene Prozessformularbuch nur noch mit dem neuen Baurecht 2018. Die HOAI wurde in ihrer Version von 2013 berücksichtigt. Das Vergaberecht wird in der Version 2016 zu Grunde gelegt.

Im Wesentlichen ist das Werk in Abschnitte zum Architekten- und Ingenieurrecht, zu Vergütung, Abnahme, Mängeln und Leistungsstörungen beim Werkvertrag, zur Anspruchssicherung, zu Modellen einschließlich Bauträgererwerb und Prospekthaftung, zu Fertighaus- und Bausatzhausvertrag, zum Baustoffhändler und Baustofflieferant, zum selbstständigen Beweisverfahren, zum Vergleich, zu allgemeinen prozessualen Fragestellungen, zum Schiedsgutachterverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, zur Zwangsvollstreckung sowie zum Vergaberecht und zum Rechtsschutz unterteilt.

Der Aufbau im Einzelnen folgt dem aus den Beck'schen Formularbüchern gewohnten Muster. Die Formulare sind nach den vorgenannten Teilgebieten unterteilt und noch einmal durch weitere Unterteilungen getrennt und einzelnen durchnummeriert sowie mit Ordnungsziffern versehen. Die gesamte Gliederung sowie die Namen der einzelnen Formulare werden durch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis am Anfang des Werks überblicksartig dargestellt, so dass die Formulare sehr schnell aufzufinden sind. Will der Anwalt zum Beispiel einen Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens stellen, wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist (§ 485 Abs. 2 ZPO), um ein schriftliches Sachverständigengutachten einholen zu lassen, so muss er die gerade zitierten Worte einfach nur in dem besagten Inhaltsverzeichnis suchen und stößt unter G.III. auf das exakt passende Muster. Das auf der angegebenen Seite 628 aufzufindende Formular enthält die Antragsschrift. Dieser ist auch keineswegs knapp und nur in Rudimenten vorhanden, sondern erstreckt sich über drei Seiten. Es ist eine wesentliche Beweisfrage mit ihren Folgefragen aufgearbeitet. Die Darstellung erfolgt anhand eines gängigen Beispiels (mangelhafte Estricharbeiten) und arbeitet dieses konsequent und mit allen regelmäßig auftretenden Frage- und Problemstellungen durch. Die Formulierungen sind natürlich nicht ausschweifend, zeigen aber deutlich, wie die Schrift im Grundsatz aufzubauen ist. Das Muster ist übersichtlich und sauber aufgebaut. Wie von den Beck’schen Formularen gewohnt, ist das Muster entsprechend beziffert. Zu den Ziffern folgen auf den nächsten Seiten dann Erläuterungen. Dies beinhalten den rechtlichen Hintergrund mit verweisen auf die einschlägigen Normen im Gesetz sowie auf wesentliche Rechtsprechung.

Kennt man die richtige Überschrift noch nicht, so ist auch die Suche über das Sachwortregister am Ende möglich.

Das Werk hat keine offensichtlichen Lücken, ist einwandfrei aufgebaut und für die Praxis sehr gut zu gebrauchen. Es beantwortet sicher nicht jede Formfrage, bringt den Bearbeiter aber in der Regel auf den rechten Pfad. Ein derartiges Werk ist für jeden im zivilen Baurecht und Architektenrecht tätigen Rechtsanwalt eine Notwendigkeit. Für 1000 Seiten ist das vorliegende Buch mit 159 € auch angemessen im Preis. Der Erwerb kann also durchaus empfohlen werden.
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