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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension Zivilrecht: Gemeinschaftsmarkenverordnung
Eisenführ / Schennen, Gemeinschaftsmarkenverordnung, 4. Auflage, Carl Heymanns 2014
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, August 2015

Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig vergrößert, ist aber gleichzeitig rechtlich immer näher zusammengerückt. So werden auch die stets weiter geschriebenen europäischen Rechtssetzungen für den einzelnen Bürger in den Mitgliedsstaaten immer interessanter und bedeutsamer. Nachdem die erste Markenrechtsrichtlinie nun bereits fast 30 Jahre „auf dem Buckel hat“, hatte die Rechtsprechung materiell und prozessual Gelegenheit, sich zu verstetigen. Dass dies zwischenzeitlich in einem gewissen Maße geschehen ist, attestieren die Herausgeber in ihrem Vorwort zur vorliegenden 4. Auflage des Werkes vollkommen zu Recht. Auch wenn die Entwicklung des Markenrechtes auf europäischer Ebene sicherlich noch lange nicht (auch nicht annähernd) als abgeschlossen gelten kann, zumal gerade aktuell wiederum Bestrebungen laufen, die Richtlinie zu überarbeiten, so stellt das vorliegende Werk doch einen Zwischenstand dar, mit dem sich jedenfalls bis zur einer eventuellen Gesetzesnovelle gut arbeiten lässt.

Unter den Herausgebern und Kommentatoren finden sich eine Reihe von Rechts- und Patentanwälten aus ganz Deutschland und mit Schennen, der Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Harmonisierungsamt in Alicante ist, auch ein Vertreter der „anderen Seite“. Objektivität und praktische Nutzbarkeit des Werkes dürfen daher erwartet werden.

Die Vorgehensweise ist wenig überraschend. Zunächst werden jeweils die einzelnen Normen der Gemeinschaftsmarkenverordnung im Wortlaut wiedergegeben und sodann unter Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses einer Kommentierung im allgemein üblichen Stil zugeführt. Das handliche, kleine Format des Werkes hat nicht verhindert, dass ein angenehmes Schriftbild verwendet wurde. Trotz sparsam verwendete Abkürzungen, wahrscheinlich aber wegen der ebenso wenig überbordenden Fußnoten, fehlt es gleichwohl auf den insgesamt knapp 2000 Seiten nicht am notwendigen Inhalt.

Die Aktualität des Werkes kann sodann daran abgelesen werden, dass auch die aktuellen Novellierungsvorschläge der Kommission aus dem Jahr 2013 im Kontext Erwähnung finden. So zum Beispiel in der Kommentierung zu Art. 13, in der zunächst der aktuelle Rechtsstand in 41 Randziffern kommentiert und der Kommissionsvorschlag zu einem neuen Art. 13a ab Rn. 42 dargelegt wird, wenngleich dies ohne weitergehende Wertung des Vorschlages geschieht. Die praktische Ausrichtung des Kommentars und auch die praktische Nutzbarkeit desselben tritt im Übrigen zum Beispiel darin zu Tage, dass bei der Kommentierung von Art. 13 ab Rn. 38 Ausführungen zur Beweislast getroffen werden. Aber auch im Anhang ist dies erkennbar, der die Durchführungsverordnung, die Gebührenverordnung, gemeinsame Protokollerklärungen et cetera enthält. Aber auch der Aufbau der Kommentierungen selbst lässt die Ausrichtung erkennen, wie etwa im Rahmen der Darlegungen zum Eintragungsverfahren, wo das Verfahren sehr praxisnah und dezidiert auseinandergesetzt wird, so dass auch derjenige, der erstmals mit einer Eintragung einer Gemeinschaftsmarke zu tun hat, schnell erfasst, was wann zu tun ist bzw. getan werden kann. Auch wird hierbei auf die öffentlichen Verlautbarungen des Harmonisierungsamtes regelmäßig Bezug genommen.

Der bereits angesprochene, extensive Anhang wird ergänzt durch ein umfangreiches Entscheidungsregister, in dem auch die Entscheidungen der Beschwerdekammern erfasst sind. Abgeschlossen wird das Werk  durch ein Sachregister.

Mit 218 EUR ist das Buch natürlich nicht eben günstig, beachtet man seine Größe. Gleichwohl wird dies durch die Qualität des Inhaltes bereits weitgehend aufgewogen. Hinzu kommt, dass das Werk auch über die Plattform www.jurion.de mittels Freischaltcode gleichzeitig in digitaler Form zugänglich gemacht wird, was die praktische Einbindung erleichtert. Wer regelmäßig mit dem Markenrecht umgeht, wird auch immer wieder Berührung zu Gemeinschaftsmarken haben. Hierfür  kann das vorliegende Werk nur empfohlen werden.
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