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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: MüKo BGB Band 1 - BGB AT
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1, 8. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, Januar 2019

Der Beck-Verlag hat nunmehr begonnen, die bis vor kurzem auf die 7. Auflage aktualisierte Reihe in die 8. Auflage zu versetzen. Man geht Band für Band vor. Der Rezensent hat bereits eine ganze Reihe anderer Bände des Gesamtwerkes – die derzeit noch in 7. Auflage aktuell sind - besprechen dürfen. Auf die dortigen Ausführungen kann – die allgemeine Werksanlage betreffend - ergänzend verwiesen werden.

Der vorliegende Band befasst sich nun mit den §§ 1-240 BGB sowie mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Artikel). Im Wesentlichen ist also der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB-AT) betroffen.

Die Kommentierungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht sind in § 12 BGB inkorporiert worden. Im Übrigen werden die genannten Paragraphen des BGB ihrer Reihenfolge nach dargestellt und kommentiert. Im Anschluss an § 240 BGB, beginnend auf Seite 2513 bis inklusive Seite 2793 findet sich dann eine konsolidierte Besprechung des AGG.

In sich werden alle Normen so dargestellt, wie es in der Kommentarreihe üblich ist. Es erfolgt zunächst eine Wiedergabe des Gesetzestextes. Danach wird das vom Kommentator für wesentlich angesehene Schrifttum gesammelt wiedergegeben. Nach einem Inhaltsverzeichnis folgt dann die von sprechenden Überschriften durchsetzte, klar gegliederte und vom Schriftbild her angenehm zu lesende Kommentierung. Wie immer ist positiv hervorzuheben, dass die Quellenangaben im Fußnotenapparat untergebracht sind, so dass der Lesefluss nicht durch Quellenangaben in Klammern gestört und das Schriftbild an sich nicht zersetzt wirken wird.

Die Kommentierung ist im Wesentlichen von Rechtslehrern/Rechtswissenschaftlern ausgeführt worden und dementsprechend mitunter kritischer gegenüber der Rechtsprechung ausgefallen als dies in den üblichen Praxiskommentare zu finden ist. Gerade deswegen ist das Werk als Recherchemittel für die vertiefte Einarbeitung sehr hilfreich. Seit der Vorauflage des Bd.1 sind drei Jahre vergangen (auch in Zukunft sollen 3-Jahres-Intervalle für die Neuauflagen eingehalten werden), so dass einiges an Rechtsprechung und gesetzlichen Entwicklungen einzuarbeiten war. Die in der 18. Legislaturperiode des Bundestages 2017 noch umgesetzten Gesetzgebungsvorhaben wurden beispielsweise noch berücksichtigt. Auch nähere Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr und zum Onlinehandel sowie zu Internetauktionen (die im Wesentlichen auf europäische Gesetzgeber zurückzuführen sind) wurden in der Kommentierung verarbeitet. So zum Beispiel bei der Kommentierung zu § 126a zum Thema der elektronischen Form. Hier wurde die eIDAS-Verordnung intensiv in der Kommentierung besprochen. Auch sind z.B. die zuletzt erlassenen Durchführungsbeschlüsse aufgenommen worden. Auch das zuletzt noch einmal von der Regierung angefasste Thema der elektronischen Form bei Verträgen wurde unter Verweis auf die laufenden Gesetzgebungsbemühungen sowie auf die sich hiermit befassende wissenschaftliche Literatur besprochen.

Wer sich intensiv mit dem bürgerlichen Recht befasst, wird immer wieder auf Fragestellungen stoßen, die nur mithilfe eines derartigen Kommentars beantwortet werden können. Der Münchener Kommentar ist auch in der begonnenen 8. Auflage hierfür bestens geeignet.
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