RAe Andrae & Simmer GbR
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38943-0
Fax 0681/373916
Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: MüKo BGB Band 2
Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 8. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken

Der Beck-Verlag erneuert sein Großkommentarwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch in ständigem Turnus jeweils Band für Band. Auflage sieben ist erst vor kurzem abgeschlossen worden und schon sind die ersten Bände bereits in Auflage acht erschienen.

Der Zuschnitt der Bände (betreffend die darin enthaltenen Bereiche des BGB) ändert sich von Auflage zu Auflage häufig. Es ist hervorzuheben, dass der nun in 8. Auflage vorliegende Bd. 2 nach wie vor das Schuldrecht betrifft. Er hat den Untertitel „Allgemeiner Teil II“ und befasst sich insoweit mit den § § 241-310 BGB.

In diesem Fall war der Anlass für die Überarbeitung des Werkes im Wesentlichen die gesetzgeberische Tätigkeit seit der Vorauflage. Durch die Umsetzung der VG-Richtlinie, durch das Bauvertragsrechtsreformgesetz sowie durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften und das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie wurden auch Vorschriften im allgemeinen Teil des BGB geändert. Im vorliegenden Band betrifft dies zum Beispiel § 270a und § 309 BGB. Auch die Gerichte und insbesondere der BGH sind nicht untätig geblieben. Die Rechtsprechung wurde mit Bearbeitungsstand zum September 2018 eingearbeitet.

Die Vorgehensweise bei der Kommentierung ist auch im vorliegenden Band unverändert. Der jeweilige Paragraph wird dargestellt. Es folgen Angaben zu Schrifttum und dem Inhalt der Kommentierung. Der Text der Kommentierung ist gegliedert, in einem angenehmen Schriftbild verfasst und durch Hervorhebungen gut erfassbar gestaltet. Die Fußnoten sind am Ende der Seite angebracht und beziehen sich im Wesentlichen auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie auch auf Literatur und Gesetzgeberäußerungen. Das Werk entspricht einem wissenschaftlichen Anspruch im Hinblick auf die Tiefe der Ausführungen, ist doch aber gleichzeitig auch praxisgeeignet, da keine übertrieben wissenschaftliche Sprache gewählt, sondern immer noch klar und deutlich formuliert und in der Regel auch mit Beispielen gearbeitet wird. So werden etwa in der Kommentierung zu den Klauselverboten aus § 309 BGB betreffend Haftungsbegrenzungen im Sinne von Nummer 7 der Vorschrift unter Rn. 24 Einzelfälle dazu aufgeführt in welchen über die Wirksamkeit konkreter Haftungsbeschränkungen schon befunden wurde (also konkrete vertragliche Situationen betreffend). Das macht die Arbeit für den Praktiker deutlich leichter.

Auch die mit dem Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts „gerade erst“ eingeführte Verschärfung des Klauselverbotes nach § 309 Nummer 13 BGB wird umfangreich kommentiert. Die Kommentierung ist klar und verständlich, wo die gesetzliche Formulierung noch einige Fragen offen lässt. Die Ausführungen helfen dem Bearbeiter also spontan deutlich weiter. Es werden sodann nicht nur die Herkunft der Norm besprochen und die Tatbestandsmerkmale durchdekliniert. Es wird darüber hinaus auch hier – an der Norm selbst – die Frage adressiert, ob bzw. inwieweit das Verbot auch bei Verträgen mit Unternehmern Auswirkungen zeitigt. Die Ausführungen sind in Ermangelung weit reichender Rechtsprechung noch kurz aber dafür treffend.

Wie immer in dieser Reihe ist also auch der Bd. 2 ein für ihre Rechtsanwälte wie den Rezensenten sehr brauchbares und taugliches Werkzeug. Der Einzelpreis liegt bei 179 €. Dafür erhält man etwa 1800 Seiten Kommentar. Wer im Zivilrecht tätig ist, muss das allgemeine Schuldrecht beherrschen und benötigt qualifizierte Literatur. Das vorliegende Werk stellt hier einen geeigneten Baustein dar.
×

Nachricht

Auf dieser Website sind Cookies aktuell deaktiviert

Diese Website kann Cookies zur Authentifizierung, Navigation und für andere Funktionen nutzen und somit das interaktive Erlebnis verbessern.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, stimmen Sie bitte nachfolgend der Nutzung von Cookies zu.

zu unserer Datenschutzerklärung

Sie haben den Einsatz von Cookies ausdrücklich abgelehnt.
Diese Entscheidung können Sie nachfolgend widerrufen und dem Einsatz von Cookies zustimmen.