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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension Zivilrecht: Kostengesetze
Hartmann, Kostengesetze, 45. Auflage, C.H.Beck 2015
von RA Florian Decker, Saarbrücken, April 2015

 
Aus der Reihe der Beck‘schen Kurzkommentare liegt das unter Juristen seit Jahrzehnten bekannte Standardwerk von Hartmann nunmehr in sage und schreibe 45. Auflage vor. Die Neuauflage berücksichtigt unter anderem das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRModG), das zu einschneidenden Änderungen in der Kostenstruktur bei Gerichten und Anwälten geführt hat. Das Werk ist durchgehend neu bearbeitet und enthält neben denjenigen zum Gerichtskostengesetz (GKG) auch Kommentierungen zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, zu den besonderen Kostenvorschriften in Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, zum Patentkostengesetzes, zum Gerichts- und Notarkostengesetz, zu den Kosten nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, zu den Vorschriften der Entschädigung von Handelsrichtern, zu den Durchführungsvorschriften der Kostengesetze, zu den Justizverwaltungskosten und den Beitreibungsvorschriften sowie zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Abschließend wird auch das Einführungsgesetz zum RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) und die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 30a EGGVG besprochen. Im Anhang finden sich verschiedene Gebührentabellen.
 
Die Kommentierung erfolgt in der aus den Kommentaren des Beck Verlages bekannten Art und Weise, was Aufbau, Gliederung und Schriftbild angeht. Die engmaschige Unterteilung, die jeweils vorangestellten Gliederungen zu den einzelnen Normkommentierungen und die Hervorhebung von Überschriften und Schlagworten machen zusammen mit dem umfänglichen Stichwortverzeichnis das Auffinden der gesuchten Stelle im täglichen Betrieb leicht und den Kommentar insofern praktisch überaus brauchbar. Unterstützt wird dies dadurch, dass in der Kopfzeile jeweils das besprochene Gesetz in Kürzel und Langbezeichnung sowie der auf der Seite betroffene Paragraph oder Unterabschnitt genannt werden.
 
Der Umfang der Einzelkommentierung, zum Beispiel zu den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, reicht natürlich nicht an die Tiefe einer Einzelkommentierung (wie etwa von Gerold/Schmidt zum RVG) heran, wird jedoch die Beantwortung der meisten täglichen Fragen durchaus erlauben. Dies zeigt sich beispielsweise an der Kommentierung zu VV 3104 RVG (Terminsgebühr), bei der auch etwas von der Norm abweichende Fragestellungen trotz Platzmangels dadurch untergebracht werden konnten, dass ab Rn. 5 „Beispiele zur Frage einer Terminswahrnehmung“ in alphabetischer Ordnung und jeweils nur mit einem Schlagwort und einem erläuternden Satz aufgeführt wurden. Bedauern mag man hieran allenfalls, dass bei dieser Aufzählung der „Lösungen“ oft auf Quellen verzichtet wird. Insoweit ist im ganzen Werk (was sicherlich auf den beengten Raum zurückzuführen ist) zu beobachten, dass keine Fußnotenapparate verwendet werden und nur recht sporadisch und punktuell Verweise auf Quellen der Literatur und Rechtsprechung Bezug genommen wird.
 
Eine wissenschaftliche Aufarbeitung stellt das Kommentarwerk sicherlich nicht dar. Dies will es aber augenscheinlich auch nicht. Es ist seiner Aufmachung nach ein Praxiskommentar und hat sich dies (siehe Vorwort) auch ausdrücklich „auf die Fahne geschrieben“. Es solle handlich bleiben und bequem in der Aktentasche Platz finden. Man setzt auf „bündige Kürze“ und erreicht dieses Ziel auch.
 
Jeder deutsche Rechtsanwalt hat täglich mit kostenrechtlichen Fragen zu tun und kann diese längst nicht immer aus eigenem, aktivem Wissen beantworten, muss also auf Literatur zurückgreifen und dies möglichst zügig. Gerade hierfür ist der Hartmann ausgelegt und hierfür ist er auch unersetzlich. 135 EUR sind für dieses Werk mit seinen knapp 2300 Seiten gut investiertes Geld.
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