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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Onlinevertriebsrecht
Riedel, Onlinevertriebsrecht, 1. Auflage, Carl Heymanns 2014
von RA Florian Decker, Saarbrücken, September 2014

Der Onlinevertrieb, so begründet Riedel im Vorwort die Grundlage seines Schaffens, sei der stetig wachsende Vertriebskanal in der Welt. Zentral sei dabei, dass dieser „Kanal, stärker von kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern genutzt“ werde, was zu einigen Besonderheiten des Onlinevertriebes führe, die „sich aufgrund der häufig geringen Unternehmensgröße und der damit verbundenen sehr knappen Personalstruktur und Lagerkapazitäten ergeben“. Auch würden dabei „Landesgrenzen problemlos überschritten“. So stoße nicht zuletzt auch das nationale „Recht schnell an seine Grenzen“. Das Onlinevertriebsrecht umfasse dabei – so Riedel – „ein breites Spektrum anzusprechender Rechtsbereiche“. Man sei als Praktiker oft mit Rechtsproblemen konfrontiert, die weit über das „spezifische Kauf- und Handelsrecht“ hinausgehen. Neben dem Immaterialgüterrecht müsse der Berater u.a. auch über Kenntnisse im Recht des unlauteren Wettbewerbs, dem Gesellschaftsrecht, dem Datenschutzrecht, dem Medienrecht und der spezifischen Informations- und Kennzeichnungspflichten verfügen. Der Autor hat das vorliegende Handbuch mit dem Ziel vorgelegt, wagt den Versuch, „den im Onlinevertriebsrecht tätigen Juristen oder Unternehmer einen praxistauglichen Ratgeber an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe die wichtigsten Problematiken des Alltages gelöst werden können“.

Für ein Werk von etwa 450 Seiten hat der Autor sich hier ein Mammutprojekt vorgenommen. In der Tat dürften alle für den durchschnittlichen Onlinehändler wesentlichen Rechtsprobleme Erwähnung gefunden haben. Von den „Grundlagen zum Onlinevertrieb“, bei denen sich der Autor unter anderem mit den verschiedenen Online-Vertriebskanälen sowie auch mit Fragen des anwendbaren Rechts auseinandersetzt über die „Organisation des Onlinehandels“, im Rahmen derer vor allem gesellschaftsrechtliche Fragen, allgemeine rechtliche Anforderungen an den Onlinehandel, Versicherungsfragen angesprochen werden, gelangt man zu Fragen des Vertragsrechts, der Produkthaftung, der Bewertungssysteme, den Besonderheiten beim Wareneinkauf, urheberrechtlichen Ausführungen, Darlegungen zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht und zuletzt auch zu Fragestellungen des Datenschutzrechts.

Der begrenzten Seitenzahl ist es geschuldet, dass alle Themen nur „angerissen“ werden können, was aber für ein Praxis-Handbuch nicht zwingend von Nachteil ist. Schließlich wird ein solches Buch regelmäßig vom Bearbeiter dazu herangezogen, einen ersten Zugriff auf ein Thema zu erhalten, der dann durch Recherche vertieft werden kann, wenn denn erst einmal die notwendigen Begrifflichkeiten bekannt sind.

Diesen Zweck erfüllt das vorgelegte Handbuch, was sich am Beispiel des Datenschutzrechts belegen lässt. Es handelt sich hierbei um ein vom „normal gebildeten Juristen“ in der Regel eher stiefmütterlich behandeltes Rechtsgebiet, bei dem oft schon die grundsätzlichen Zusammenhänge nicht bekannt sind und im Ernstfall umständlich aus dem Gesetz hergeleitet werden müssten. Diese Arbeit nimmt einem das vorgelegte Werk ab, wenn es in einem Kapitel von ca. 30 Seiten mit feiner Untergliederung die Strukturierung des Rechtsgebiets, die allgemeinen Grundsätze, die wesentlichen Definitionen, die für den Onlinehandel spezifischen Problembereiche (zum Beispiel Scoring-Verfahren, Google Analytics, Einwilligung zur Datennutzung im Shop usw.) darstellt und auch Ausführungen zu den Hinweispflichten und zum Verhältnis des Datenschutzrechts zum Lauterkeitsrecht macht. Das Kapitel ist auch in der Hitze des täglichen Gefechts schnell überflogen und mittels der guten Gliederung findet sich schnell der richtige Absatz, der das gerade betroffene Problem bespricht. Zum Beispiel ist aus den Ausführungen zu den „Hinweispflichten des Onlinehändlers“ auf ein bis zwei Blicke zu erkennen, welchen Inhalt und Umfang diese haben, wann die Hinweise gegeben werden müssen, in welcher Form dies zu geschehen hat und wie man dies in einen Webshop integriert. Dies stellt der Autor jeweils in wenigen Zeilen der, verweist aber für alle seine Darlegungen auf Quellen in Standardwerken und einschlägige Rechtsprechung, mittels derer die Sache vertieft werden kann.

Das Handbuch wird keine Bibliothek ersetzen und bei tiefergehenden Problematiken den Bearbeiter nicht allein selig machen können. Oft wird eine der zitierten Quellen herangezogen werden müssen. Für den ersten Einstieg und als „Rettungsring“ für den erstmals mit einem „fremden“ Thema befassten Praktiker taugt das Werk aber, so wie der Autor dies offenbar auch vorgesehen hat. Wer ein Werk mit genau dieser Zielrichtung sucht, darf die dafür aufgerufenen 88 EUR sicher als sinnvolle Investitionen erachten.
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