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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: ZPO
Thomas / Putzo, ZPO, 35. Auflage, C.H. Beck 2014
von RA Florian Decker, Saarbrücken, Juli 2014

Den Thomas/Putzo muss man sicherlich keinem deutschen Juristen mehr wirklich vorstellen. Der vom Kollegen Kiehn in seiner Rezension zur Vorauflage geprägte Satz, der Thomas/Putzo sei „nicht ohne Grund ständiger Begleiter zahlreicher Richter, Rechtsanwälte und Rechtsreferendare“ (vgl. http://dierezensenten.blogspot.de/2013/09/rezension-zivilrecht-zpo.html) kann auch vom Rezensenten der 35. Auflage im Jahre 2014 nur unterstützt werden. Der Satz ist unzweifelhaft wahr. Worin liegt aber der Grund hierfür?

Zum einen wird die Bekanntheit des Werkes sicher darin begründet liegen, dass eine Vielzahl der juristischen Prüfungsämter eine Liste der für die Prüfung zum zweiten Staatsexamen zulässigen Kommentarwerken herausgeben, auf der in aller Regel auch der Thomas/Putzo als Kommentar zur ZPO zu finden ist. So kommt also nahezu jeder Rechtsreferendar in seiner Vorbereitung auf die spätere praktische Tätigkeit in Kontakt mit dem Werk. Zum anderen aber verdient sich der Thomas/Putzo diese Empfehlung durchaus auch aus sich selbst heraus. Er ist sowohl für den Referendar in der Klausur, als auch für den Rechtsanwalt oder Richter in der Praxis unabdingbares Hilfsmittel, um die üblicherweise aufkommenden Fragen zur Auslegung der Zivilprozessordnung, schnell und treffend zu beantworten.

Der Thomas/Putzo ist kein dogmatischer Kommentar. Dies lässt auch seine Größe nicht zu, die mit einem DIN-A5 Format, in angenehm großer Schrift und 2.300 Seiten daher kommt, auf denen neben der ZPO auch viele weitere Gesetzeswerke, wie das FamFG oder auch die EuGVVO etc. abgedeckt werden. Die ZPO wird hier mit 1.400 Seitenumfang bedacht und in der für den Thomas/Putzo bekannten Art und Weise aufgearbeitet. Das bedeutet, dass jeder Paragraph mindestens nach seinen Voraussetzungen und Wirkungen dargestellt wird. Die wesentlichen Tatbestandsmerkmale werden herausgearbeitet und definiert. Dabei wird nicht etwa umfangreich auf jede erdenkliche Rechtsprechung verwiesen, vielmehr haben die Autoren des Kommentars die jeweils aus ihrer Sicht einschlägigen Entscheidungen obergerichtlicher und höchstgerichtlicher Rechtsprechung herausgegriffen und mit ihren eigenen Meinungen verknüpft dargestellt. Durch diese Vorgehensweise ist der Text nicht mit Zitaten überfrachtet und allein deshalb gut und schnell zu lesen. Befördert wird dies durch intensive Überschriftenbildung mit treffenden Worten, Hervorhebung der wesentlichen Schlagworte und die Bildung ganzer Sätze, ohne sich übermäßig auf Abkürzungen zu verlassen. Die Darstellung ist sparsam aber zutreffend und für den schnellen Zugriff sehr gut geeignet.

Nicht nur für den Referendar, sondern auch für jeden anderen Praktiker sehr praktisch ist im Übrigen eine Besonderheit des Thomas/Putzo der ihn aus der Masse der Kommentare noch einmal speziell hervorhebt. Diese Besonderheit liegt darin, dass er – für einen Kommentar eher unüblich aber doch passend – Formulierungsvorschläge für Anträge/Tenorierungen liefert, so z.B. in Rn. 5 zu § 341 (Einspruchsprüfung) in der vorgegeben wird, wie die Entscheidung bei einem unzulässigen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil lauten muss. Es wird die Formulierung „Der Einspruch des Beklagten gegen das VersU vom …. wird als unzulässig verworfen.“ dargestellt und so auf den ersten Blick aus dem Text hervorgehoben. Zwar ist der Satz denkbar banal, gleichwohl wird jeder ehrliche Leser zugeben müssen, dass er, egal wie erfahren und gelehrt er in ZPO-Dingen ist, selbst das eine oder andere Mal wie der berühmte „Ochs‘ vorm Berg“ gestanden hat und nicht wusste, wie nun der Antrag oder Tenor beim unzulässigen Einspruch nochmal genau zu formulieren war. Um solche Blockaden im Denkapparat des Praktikers schnell und effizient zu umgehen, liefert der Thomas/Putzo daher die entsprechende und gesetzlich richtige Formulierung auf den ersten Blick.

Ob die in einem Kommentar vertretenen Auslegungen nun immer korrekt sind oder geteilt werden, wird ein ewiger Streitpunkt bleiben, so dass eine Äußerung zur „Richtigkeit“ der vertretenen Ansichten sich hier sicherlich erübrigen wird. Gleichwohl wird man aufgrund der allgemeinen Gebräuchlichkeit des Werkes allein davon ausgehen dürfen, dass die darin geäußerten Ansichten in aller Regel mindestens vertretbar sind und meist auch der herrschenden Meinung entsprechen (die ketzerische Frage nach „Huhn und Ei“ ersparen wir uns an dieser Stelle…).

Als leichte Kritik mag angefügt werden, dass der Thomas/Putzo für den im Zivilprozessrecht befassten Praktiker sicher nicht in jedem Fall ausreichend sein wird. Sein angemessener Preis von zwischenzeitlich 60,00 € erlaubt es aber ohne weiteres, die Bibliothek des Juristen mit diesem Werk für jeden Tag UND einem dogmatisch tiefgreifenderen, dickeren und teureren Kommentarwerk zur ZPO – für besondere Anlässe – zu bestücken, ohne in Armut enden zu müssen. Festhalten können wir weiter, dass nach hier vertretener Auffassung der Thomas/Putzo jedenfalls ein unabdingbarer Bestandteil einer jeden ziviljuristischen Bibliothek und allein deshalb unbedingt zu empfehlen ist.
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