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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension öffentliches Recht: Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
Weth / Herberger / Wächter, Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis, 1. Auflage, C.H. Beck 2014
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2014

Das von Professoren, Anwälten, Unternehmensjuristen, einem Attorney-at-Law sowie einer Assessorin verfasste Werk erscheint in seiner ersten Auflage. Dem Pressetext nach war Anlass für die Aufnahme des Projektes die Hinwendung der Öffentlichkeit zum Thema Datenschutz am Arbeitsplatz im Hinblick auf die verschiedenen vermeintlichen und tatsächlichen Datenschutzskandale aus der nahen Vergangenheit. Ziel des Werkes ist es, in einem allgemeinen und besonderen Teil alle Aspekte des Schutzes der Arbeitnehmerdaten von traditionellen Datenbanken hin bis zu sozialen Netzwerken zu beleuchten und auch Vorschläge zur Lösung von Zweifelsfällen anzubieten. Auch Spezialfragen wie Betriebsrat und Datenschutz, internationaler Datentransfer, Datenschutz im Konzern, Outsourcing von Dienstleistung und die strafrechtliche Verfolgung von Datenschutzverletzungen wurden bedacht. In Ermangelung einer systematischen und zusammengefassten Regelung in Form eines Gesetzes, machte es sich das Werk zur Aufgabe die verschiedenen Aspekte und in Ansatz kommende gesetzlichen Normen zum Arbeitnehmerdatenschutz seinerseits zu systematisieren und zugänglich zu machen.

In einem ersten allgemeinen Teil werden die Grundlagen behandelt. Begonnen mit der Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzes über eine Darstellung des Persönlichkeitsrechts wie auch des Datenschutzrechts allgemein wird unter anderem auch der Informationstechnologie ein Augenmerk gewidmet. Der zweite Teil widmet sich den Besonderheiten des Datenschutzes am Arbeitsplatz und damit dem eigentlichen Thema des Werkes. Es werden die einschlägigen Themen aufgeworfen begonnen mit der Datenerhebung und Verarbeitung bei Einstellung von Mitarbeitern bzw. der Vorbereitung der Einstellung (Bewerbungsverfahren usw.). Danach geht es munter weiter mit Themen wie der Führung von Personalakten, der Erhebung von gesundheitsbezogenen Daten, der Einbindung von biometrischen Verfahren, GPS-Ortung und Videoüberwachung in den Arbeitsalltag. Die vielbesprochene und häufig umstrittene Regelung der betrieblichen wie privaten Nutzung von Telefon, Internet und E-Mail wird aufgegriffen und besprochen. Man befasst sich mit der Telekommunikationsüberwachung, den personenbezogenen Daten im Internet usw. Im Teil C widmet man sich spezifischen Bereichen wie der Thematik Betriebsrat und Datenschutz, der Funktionsstellung und den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, dem Outsourcing u.a. Das Werk wird auf seinen etwa 600 Seiten sicherlich nicht jede in der Praxis auftretende Fragestellung abdecken können. Es werden aber umgekehrt nicht nur die klassischen sondern auch einige abseitige und besondere Probleme abgedeckt und besprochen. Dadurch kann manch eine praktische Frage anhand des Werks direkt beantwortet werden oder jedenfalls kann der Bearbeiter ein Gefühl für die Zielrichtung der gesetzlichen Normen entwickeln und auch Parallelfälle anhand der Darstellung im Werk zu einer korrekten oder jedenfalls vertretbaren Lösung zu führen.

Durch die Untergliederung der einzelnen Kapitel sowie mit Hilfe des umfänglichen Stichwortverzeichnisses sind die gesuchten Themen auch schnell aufgefunden. Möchte man zum Beispiel wissen, wie man nach abgeschlossenem Stellenausschreibungsverfahren mit den Daten der abgelehnten Bewerber umgeht, kann man entweder im Stichwortverzeichnis das Schlagwort „Bewerbung - Löschen von Bewerberdaten“ finden und so zu „B XI 10“ gelangen oder aber im besonderen Teil den Abschnitt „die Einstellung und deren Vorbereitung“ ab Seite 237 aufschlagen und über dortiges Inhaltsverzeichnis zu Teil 10 (Seite 472) des B-Teils geführt werden, in dem genau diese Fragen geklärt werden. Dort wird das Verhältnis von Löschungspflicht im Gegensatz zu Aufbewahrungspflicht besprochen, welches bei dieser Frage immer eine Relevanz hat. Dies erfolgt auch in hinreichender Tiefe. Es werden die Streitstände zu den einzelnen fraglichen Punkten dargelegt und eine Meinung kundgetan wie zum Beispiel zur Frage, wie lange im Hinblick auf mögliche Ansprüche nach dem AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) Bewerberdaten nach Ende des Bewerbungsverfahrens noch aufbewahrt werden dürfen, zumal der ursprüngliche Zweck der Erhebung (Durchführung des Ausschreibungsverfahrens) entfallen ist. Vielerorts wird hier empfohlen, die Daten für mindestens sechs Monate, also bis zum Abschluss der Frist in der Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können, noch nicht zu löschen. Willert vertritt vorliegend die Auffassung, dass dies nur gelten könne, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Bewerber Ansprüche geltend machen will. Allerdings empfiehlt er als zulässige Alternative, schlicht das Bewerbungsanschreiben und den Auswahlvermerk zur Dokumentation des Gangs seiner Entscheidung und der Gründe der Bewerberauswahl für längere Zeit aufzubewahren und nur den Rest der Daten zu löschen. Zur Begründung verweisen die Autoren jeweils zum Teil auf die einschlägigen Kommentarwerke wie auch auf Entscheidungen der deutschen Obergerichte sowie Ansichten in der Literatur. Die Literaturverweise dürften dabei wohl überwiegen, was indes der Materie geschuldet sein wird und dem Umstand, dass Streitfragen hier tendenziell selten vor Gericht geklärt werden können und meist ihre Ausarbeitung in der Literatur finden müssen.
 

Alles in allem in jedem Fall ein wertvolles Werk für jeden Bearbeiter der Materie, sei dies aus anwaltlicher, richterlicher oder auch aus der Sichtweise eines Datenschutzbeauftragten. Auch wenn 89,00 € für 600 Seiten nicht gerade wenig erscheint, wird das Geld hier sicherlich gut investiert sein
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