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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Patentrecht
Schulte, Patentgesetz mit EPÜ, 9. Auflage, Carl Heymanns 2014
von RA Florian Decker, Saarbrücken, März 2014

Der seit vielen Jahren bekannte und bewährte Kommentar zum Patentgesetz wurde wiederum vom altbekannten Autorenteam der Vorauflage, diesmal ergänzt um weitere hochkarätige Bearbeiter, erstellt. Vertreten sind im Wesentlichen Richter und Richterinnen aus Patentsenaten oberster Landesgerichte wie auch vom Bundespatentgericht. Das Werk wurde gegenüber der 8. Auflage im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene deutsche und europäische Rechtsprechung aktualisiert und um die neuen gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsverfahren, im Rechtspflegergesetz, im Gesetz nur Novellierung der patentrechtlichen Vorschriften (ganz zentral) wie auch im PKH-Änderungsgesetz ergänzt. Redaktionsschluss war der 30.09.13.

Mit knapp 3.000 kleinformatigen Seiten und einem Preis von 228,00 € kommt das Werk nicht gerade günstig, dafür aber mit der Autorität seiner Herausgeber und einem sehr umfänglichen Inhalt daher. Nach einem vielseitigen „Vorspann“, in dem Konkordanzen für die kommentierten Gesetze, Literaturhinweise, Hinweise auf Internet, Links und die üblichen Abkürzungsverzeichnisse etc. pp. enthalten sind, widmet sich das Werk der Kommentierung des deutschen Patentgesetzes sowie des europäischen Patentrechtsübereinkommens (EPÜ). Im Anhang finden sich sodann noch einige Gesetzestexte aus dem „Dunstkreis“ des Patentrechts im Volltext wieder. Das Werk schließt mit einem umfangreichen Entscheidungsregister von über 300 Seiten und dem üblichen Sachregister/Index.

Einen echten Mehrwert für den heutigen Rechtsbearbeiter stellt der Umstand dar, dass aus der zwischenzeitlich eingegangenen Kooperation des Carl Heymanns Verlages mit der Wolters Kluwer Deutschland GmbH ein Anschluss an deren Onlinedienste JURION erfolgt ist. Mittels eines mit dem Werk mitgelieferten persönlichen Freischaltcodes kann sich daher der Besitzer des Werkes auch die elektronische Variante desselben zugänglich machen, was in Zeiten der elektronischen Textverarbeitung eine große Arbeitserleichterung darstellen kann.

Die Kommentierungsarbeiten an sich bieten im Grunde nichts Überraschendes, lassen aber auch keine Wünsche offen. Dem internationalen Bezug des Patentrechts trägt die Kommentierung dadurch Rechnung, dass die Zwischenüberschriften, wie auch die Paragraphenüberschriften in deutscher, wie in englischer Sprache angeboten werden. Der Text der Normen z.B. des Patentgesetzes wird indes natürlich nur in deutscher Sprache wiedergegeben. Blättert man z. B. zu § 139 PatG, in dem die Ansprüche aus Verletzung eines Patents auf Unterlassung, Schadensersatz usw. geregelt sind, findet man dessen entsprechende Text, gefolgt von einer Gliederung seiner Kommentierung, die sehr eingehend und in großer Ebenentiefe erfolgt ist. Es wird schön gegliedert auseinandergesetzt, wer aktiv- und passivlegitimiert für die Ansprüche ist und welche Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch auf den analogen Beseitigungsanspruch gem. § 1004 BGB wird eingegangen. Was für eine Kommentierung nicht ganz gewöhnlich aber durchaus zu begrüßen ist, findet sich in Teil IX der Kommentierung, wo von der prozessualen Durchsetzung berichtet wird, z.B. im Wege von Stufenklagen, Feststellungsklagen oder auch negativen Feststellungsklagen. Es werden an dieser Stelle Ausführungen zur Zuständigkeit der Gerichte, zu der Fassung der Klageanträge und auch zu Beweisfragen gemacht. Nicht zuletzt wird sogar der Streitwert (immer wieder ein beliebtes Diskussionsthema in der Praxis) bzw. dessen „Findung“ besprochen. Dies erfolgt anhand allgemeiner Auslegungen. Der Praktiker vermisst allenfalls konkrete Beispiele für Streitwertzumessungen aus der Rechtsprechung. Schön dargestellt sind z.B. in der Kommentierung zur Frage der Herausgabe des Verletzergewinns und dessen Berechnung in den Randnummern 122 ff. auch die Grundsätze der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dazu, welche Kosten denn nun als Gemeinkostenanteil abzugsfähig sind und welche nicht. Dies stellt bei der Berechnung des Verletzergewinns in aller Regel den größten Streitpunkt dar. Diesem Punkt widmet sich das Werk daher auch in der nötigen Breite mit vielen sehr hilfsreichen Beispielen für einzelne Kostenpositionen.

Alles in allem ein sehr „rundes“ Kommentarwerk. Es gibt keinen dem Rezensenten ersichtlichen Grund, es nicht jedem Praktiker im Bereich des Patentrechts ans Herz legen zu wollen.
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