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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Vertriebsrech
Flohr / Wauschkuhn, Vertriebsrecht Kommentar, 1. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA Florian Decker, Saarbrücken, Februar 2014

 
Vertriebsrecht ist für die Herausgeber dieses neuen Kommentarwerkes ein Begriff, der über das Recht der Handelsvertreter oder Vertriebsvermittler weit hinausgeht. Im Vorwort wird hier Bezug genommen auf einen Ausspruch des Saarbrücker Rechtsprofessors Michael Martinek in der Zeitschrift Vertriebsrecht 1/2012, in der er den Begriff des Vertriebsrechts wie folgt definierte: „Das Vertrags- und Wirtschaftsrecht des Vertriebs oder – synonym – des Absatzes von Waren und Dienstleistungen“. In der Tat kann man diese Definition und die dahinter stehende Grundannahme auch aus praktischer Sicht nur stützen. Im Vertrieb sind viele verschiedene Rechtsnormen maßgeblich. Es haben sich hier diverse, „neue“ Vertriebsformen herausgebildet, die mit den Mitteln des bestehenden Rechts (jedenfalls zu Anfang) erfasst werden müssen. Dies ist nicht mit den Normen eines einzelnen Gesetzbuches möglich. In aller Regel werden hier verschiedene Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Handelsgesetzbuches oder auch der strafrechtlichen, privatrechtlichen, lauterkeitsrechtlichen, markenrechtlichen Gesetzeswerke herangezogen werden müssen. Diesen Umstand haben die Herausgeber des vorliegenden Werkes erkannt und einen Kommentar geschaffen, der alle hier in der Regel einschlägigen Gesetzesnormen wiedergibt und kommentiert. Auch die internationalen Regeln zum Vertriebsrecht werden dabei nicht ausgespart. Es werden in der heutigen Handelswelt immer wieder internationale Beziehungen gesponnen bei der dann die Regeln z.B. der europäischen Gerichtsstands Verordnung oder auch des UN-Kaufrecht eine Rolle spielen. Nicht zuletzt hat aber auch das Vertriebsrecht neben den hauptsächlich zu seiner Regelung herangezogenen Vorschriften immer wieder Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. der Produkthaftung, dem Insolvenzrecht und Sozialrecht oder auch zum Gewerberecht. All dies haben die Herausgeber erkannt. All dies findet sich im Kommentar wiedergespiegelt.
 
Der inhaltliche Aufbau richtet sich wie gewohnt zunächst an dem des Gesetzeswerkes und damit an den Ordnungsnummern der besprochenen Paragraphen aus. Allerdings werden nur ausgewählte Vorschriften aus den verschiedenen Gesetzen kommentiert. Einer der großen Mehrwerte des vorliegenden Kommentars zum Vertriebsrecht gegenüber einem Kommentar etwa zum BGB ist es nun, dass der Anwender auch über die ihm bekannte Vertriebsform, um die es im seinem „Fall“ geht, die einschlägigen Paragraphen finden kann und nicht erst jene bereits kennen muss, um deren Anwendung auf die konkrete Vertriebsform zu prüfen. Ist z.B. ein Franchisevertrag zu untersuchen, so findet sich im Stichwortverzeichnis unter den Begriff „Franchise“ alles, was das Herz des Bearbeiters begehrt. Zum Franchisenehmer wird dort z.B. auf eine Stelle in der Kommentierung der Vorschriften für Existenzgründer in Bezug auf § 13 BGB verwiesen wo dessen Anwendung im Kontext zum Franchise-Existenzgründer erläutert wird. Unterschreibt etwa die Hausfrau und Mandantin des Anwalts einen Franchisevertrag und möchte sich eine Woche später wieder hiervon lösen, hat der Anwalt also zu überprüfen, ob hier ein Widerrufsrecht zusteht, so findet er im Stichwortverzeichnis z.B. auch das Stichwort Widerrufsbelehrung mit dem Unter-Stichwort „Widerrufsbelehrung des Existenzgründung-Franchisenehmers“ und gelangt so rasch zu seiner Lösung des Problems.
 
Egal wer hier also im Vertriebsrecht tätig ist, sei es der Jurist in der unternehmerischen Rechtsabteilung, der Anwalt in seiner Kanzlei oder der Rechtsreferent in einem Unternehmensverband, jedem wird dieses Werk nützen. Es hat das Potenzial schnell nahezu unersetzlich zu werden. Auch wenn man einwenden mag, dass sich die enthaltenen Informationen auch an anderer Stelle finden lassen. In dieser Kombination und Konzentration kommen sie nach Kenntnis des Rezensenten jedenfalls nur in dem vorliegenden Werk vor. Einziger Wermutstropfen ist hier eventuell noch der Umstand, dass der Preis für etwa 1700 Seiten hochwertiger Kommentarliteratur bei doch ernst zu nehmenden 209 € angesetzt wurde. Indes steht zu hoffen, dass die Folgeauflage - bei entsprechend gutem Anklang der Erstauflage - größer und der Preis niedriger wird ausfallen können. Alles in allem ist das Werk aber in jedem Fall empfehlenswert.
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