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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Transportrecht
Koller, Transportrecht, 8. Auflage, C.H. Beck 2013
Von RA Florian Decker, Saarbrücken, Dezember 2013


 
„Der Koller“ ist wohl „das“ zentrale Kommentarwerk zum Transportrecht und befasst sich mit allen zentralen, privatrechtlichen Vorschriften des nationalen Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfts und gibt einen Überblick über das gesamte Transportrecht. Von seiner 7. Auflage war das Werk von Herber in Transportrecht 1/2011 rezensiert und als „absolut unentbehrlich“ ausgewiesen worden. Diesem Votum wird man auch bezüglich der 8. Auflage zustimmen können.

Das Werk richtet sich sowohl an Unternehmen aus dem Bereich des Transportwesens, wie natürlich auch an Anwälte, Richter und Versicherungen, die auf dem Gebiet tätig sind. Die Vorauflagen wurden hier regelmäßig in den einschlägigen Urteilen zugrunde gelegt, so dass der Einfluss des Werkes auch auf die Rechtsprechung nicht unterschätzt werden kann.

Neben den deutschen Regelungen, wie z.B. den §§ 407 bis 475h HGB befasst sich das Werk im Übrigen aber auch mit internationalen Regelungen, wie der CMR, CIM und CMNI u.a. In der vorliegenden Neuauflage wurden die Änderungen eingearbeitet, die sich aus dem Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts ergeben haben. Die Erläuterung zum Montrealer Übereinkommen von 1999 hat Koller ausgebaut und selbstverständlich hat auch die in den letzten Jahren ergangene Rechtsprechung in das Werk eingebracht.

Zu Inhalt und Aufbau ist wenig Neues zu sagen. Es handelt sich bei dem vorliegenden Kommentar um einen solchen aus der Reihe der „grauen Kommentare“ des Beck Verlages die in Juristenkreisen bestens bekannt sind. Das Werk geht nach klassischer Kommentarart vor, zitiert die jeweils besprochene Vorschrift im vollständigen Wortlaut, liefert zunächst ein Inhaltsverzeichnis und setzt sich dann nach einem allgemeinen Vorspann mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Norm auseinander. Es wird das bekannte, gut lesbare und mit vielen Fußnoten und Hervorhebungen durchsetzte Schriftbild verwendet.

Als konkretes Beispiel mag im Rahmen dieser Rezension die Kommentierung zu § 440 HGB (Pfandrecht des Frachtführers) dienen. Hier wirkt sich z.B. in den allgemeinen Darstellungen im ersten Gliederungspunkt schon das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts aus. Dies konkret in dem Hinweis darauf, dass der § 440 HGB in der Form des Transportrechtsreformgesetzes durch die Reform des Seehandelsrechts aufgehoben und die nunmehr unter der „Hausnummer 440“ zu findende Regelung an die Stelle des alten § 441 HGB getreten ist. Sodann wird weiter zur Provenienz der Vorschrift in ihrem historischen Zusammenhang ausgeführt. Man geht auf die gemeinsamen Voraussetzungen der Begründung des Pfandrechts ein, wie z.B., dass zwischen Frachtführer und Absender zunächst einmal ein wirksamer Frachtvertrag zustande gekommen sein muss und dass das zu pfändende Gut auch tatsächlich einen Verkehrswert besitzen muss, um pfändbar zu sein. Es wird im Folgenden sodann intensiv die Unterscheidung von konnexen Forderungen und inkonnexen Forderungen erläutert, bevor sich die Kommentierung Problemkreisen wie der Übersicherung und dem Ablöserecht sowie auch den Wirkungen der Pfandrechtsausübung, also dem Schutzumfang des Pfandrechts widmet. Abgeschlossen wird die Kommentierung mit Ausführungen zur Beweislast der Beteiligten im Prozess sowie auch - für den Kautelarjuristen interessant - zur vertraglichen Abdingbarkeit des Pfandrechts. Die kurzen und prägnanten Ausführungen zu den einzelnen Punkten sind durchsetzt mit vielen Verweisen auf zugehörige Normen, auch aus anderen Gesetzen (z.B. BGB), wie auch einer Vielzahl von Literatur und Rechtsprechungsverweisen im Rahmen der Fußnoten, so dass man in der Regel schon mit den Ausführungen von Koller selbst zu einem Ergebnis der Prüfung gelangen, spätestens aber im nächsten Rechercheschritt ein Ergebnis wird finden können.

Als Standardwerk darf sich das Werk mit Fug und Recht bezeichnen. Dies wenn eventuell auch nicht der Umfang von lediglich etwa 1.650 Seiten inklusive Entscheidungsregister und „Idiotenwiese“ rechtfertigt wohl auch den Preis von 159,00 €. Wer in dem Bereich des Transportrechts tätig sein will kommt nicht umhin, sich auch den neuen Koller zuzulegen. Es führt kein Weg daran vorbei.
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