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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Handbuch Berufung

 

 
Doukoff, Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung, 5. Auflage, C.H. Beck 2013
 

 
Von RA Florian Decker, Saarbrücken
 
 

Bereits in fünfter Auflage präsentiert der Beck Verlag aktuell das Werk des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht München, Norman Doukoff, M.A., dessen Inhalt im Grunde nach Nennung seines Titels kaum noch der Erläuterung bedarf. Er entspricht dem hiernach zu Erwartenden und nach Ansicht des Rezensenten auch dem vom Käufer zu Erhoffenden. Das Werk richtet sich an den Praktiker. Die richterliche Sicht kann der Autor aus eigener Erfahrung vermitteln. Auch die anwaltliche Sicht wurde indes nicht ausgeklammert. Hierzu hat sich der Autor der Mitarbeit mehrerer Berufsträger versichert, wie er im Vorwort zur fünften Auflage preisgibt. Das Handbuch ist in sechs große Teile gegliedert, die sich zunächst mit der Vorbereitung der Berufung sodann mit deren Einlegung und Begründung, im Weiteren dann auch mit der Verteidigung des Berufungsbeklagten, der Berufungsverhandlung selbst, der im Berufungsverfahren besonderen Formen der Verfahrensbeendigung und abschließend darüber hinaus auch mit der Vorbereitung einer möglichen Revision im Berufungsverfahren beschäftigen. Zum Ende des Werkes schließen sich ein umfänglicher Anhang und ein Stichwortverzeichnis an. Der Anhang enthält im Ganzen 14 Muster für Richter und Anwälte. Für Richter findet sich zum Beispiel ein Muster für eine Aktenübersicht der ersten Instanz in Verkehrszivilsachen. Für Anwälte ist die Auswahl etwas größer. Dort sind unter anderem „Kleinodien“ wie ein Muster für die Berufungsschrift des Streitverkündungsempfängers sowie auch eine beispielhaft ausgearbeitete Berufungsbegründung enthalten.

Nun wird sich der Leser eventuell fragen, was sich denn in diesen Punkten seit der vierten Auflage des Werkes noch verändert hat, weshalb man sich also eventuell auch eine Neuauflage zur vorhandenen Altauflage zulegen sollte. Die Frage beantwortet der Autor im Vorwort dahingehend, dass die erfolgten Gesetzesänderungen eingepflegt wurden, insbesondere diejenige, die mittlerweile die Berufungszurückweisung im Beschlusswege nach § 522, Abs. 2 ZPO zulässt. Auch seither ergangene Rechtsprechung sowie zwischenzeitlich erschienene Literatur zum Thema wurden eingearbeitet. Die Darstellung der einzelnen Punkte, insbesondere der Berufungsgründe, wurde vertieft. Neu hinzugekommen seien, so das Vorwort auch bei einigen Spezialthemen ausführliche Hinweise auf weiterführende Literatur. Stand der eingearbeiteten Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur ist generell der 01. Februar 2013, teils auch der 01. Juli 2013.

Der Aufbau folgt sodann „im Kleinen“, bis auf das einheitliche, angenehm zu lesende Schriftbild, keinem verallgemeinerungsfähigen Schema, was der Natur der Sache geschuldet sein dürfte. Um dem werten Leser ein Beispiel für die Art und Weise des Umgangs mit den einzelnen Themen durch den Autor zu geben, sei kurz auf den 2.Teil des Werkes und dortigen § 9 abgestellt. Dieser befasst sich beispielsweise mit dem stetig und ständig in der Praxis zu berücksichtigenden Problemkreis Rund um Beginn und Ende der Berufungsfrist sowie die Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungseinlegungs- oder Berufungsbegründungsfrist. Doukoff widmet sich auf Seiten 218 und 219 diesem Thema in kurzer und knackiger Form. Treffende Verweise auf Gesetzesnormen und stichwortartige Beispiele ersparen ihm unnütze Prosa. Die Darstellung ist unterbrochen von einigen grau hinterlegten „Hinweis-Kästchen“ mit Praxistipps. So wird zum Beispiel (natürlich gestützt auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung hierzu) der Tipp gegeben, dass das Ende der Berufungsfrist mit einer Vorfrist von grundsätzlich einer Woche im Kalender und in der Handakte notiert werden sollte (vom Sekretariat), sodass der Anwalt die Fristsetzung überprüfen kann. Die allgemein auftauchenden Problematiken können durch diese knappe Darstellung schnell aufgefunden und anhand der Verweise in Gesetz und Kommentar für den konkreten Fall aufgearbeitet werden. Allein einige Spezialfälle werden hier gleichwohl in wenigen Zeilen gesondert aufgegriffen, wie die Fragen der Fristberechnung bei Ergänzungsurteilen, bei Unterbrechungen, Aussetzungen oder Ruhen des Verfahrens, in der so genannten „Sommerpause“, im Falle eines aufgehobenen Verwerfungsbeschlusses eines Prozesskostenhilfeantrages oder einer vorhergegangenen Mediation zu handhaben sind. Sollte alle Rechnerei nicht helfen, so findet der Anwalt eventuell das Heilmittel in den beiden kurzen Randziffern zur Wiedereinsetzung. Auch dieses Thema wird auf die Zitierung der wesentlichen Normen und Stichworte, zusammen mit entsprechenden Fußnoten, beschränkt, was es nicht weniger zielführend und praktisch brauchbar erscheinen lässt.

Für die praktische Arbeit ist das Werk überaus geeignet und jedem zivilrechtlich tätigen Rechtsanwalt uneingeschränkt zu empfehlen. Gerade im Hinblick auf die oft hohen wirtschaftlichen Werte, mit denen sich Berufungssachen befassen, sind die 79 € für das Werk sicherlich gut investiert.
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