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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: InsO
Haarmeyer / Wutzke / Förster, Praxiskommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage, ZAP 2012
Von RA Florian Decker, Saarbrücken, September 2013

 
Im Mai 2012 legen die aus Lehre (Prof. Dr. Hans Haarmeyer ist an der FH Koblenz lehrend tätig) und Praxis (die Kollegen Rechtsanwälte Wolfgang Wutzke und Dr. Carsten Förster sind in Bremen als Fachanwälte für Insolvenzrecht niedergelassen) kommenden Herausgeber ihr o.g. Werk in 2. Auflage vor. Im Blick haben sie als Adressaten, dem Vorwort gemäß, vornehmlich Praktiker, also Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und dergleichen. Man setzt sich dabei das Ziel, das neue Recht der geänderten Insolvenzverordnung (zuletzt durch das am 01.03.12 in Kraft getretene ESUG, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, geändert) vollständig abzubilden. Stand des Werkes ist der 01.04.12. Das Werk wurde aber natürlich nicht allein von den vorgenannten Herausgebern, sondern von einer ganzen Reihe von Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern und auch lehrend tätigen Juristen zusammengestellt, man kann hier also auf „geballte“ praktische wie dogmatische Erfahrung zurückgreifen.

Systematisch wird in gewohnter Kommentarmanier vorgegangen und die gesamte Insolvenzordnung ihrer Paragraphenreihe nach dargestellt und besprochen. Es wird jeweils zunächst der Text der Norm wiedergeben, gefolgt von einer überblicksartigen Gliederung. Die darauf dann anschließende eigentliche Kommentierung ist dabei in der Regel in drei Teile untergliedert. Zunächst findet sich ein allgemeiner Teil, in dem die Materialien zur Gesetzesbegründung, aktuelle Entscheidungen, themenbezogene Beiträge und Leitentscheidungen aufgeführt werden. Daran schließt sich die Diskussion der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm an, welche in einem angenehmen Schriftbild mit übersichtlicher Gliederung verwirklicht wurde, was ein gutes Lesempfinden vermittelt. Zum Ende findet sich dann ein Abschnitt mit Arbeitshilfen, sofern verfügbar. Zu § 18 Insolvenzordnung wird z.B. unter Rn. 17 auf ein Muster für einen Liquiditätsplan zur Zahlungsunfähigkeitsprüfung im Hamburger Kommentar Bezug genommen. Insbesondere diese allgemeinen Teile und Arbeitshilfenteile machen einen konkreten Mehrwert dieses Kommentars gegenüber anderen Werken aus, die solche praktischen Anleitungen nicht enthalten, sondern sich in der Regel stärker auf die dogmatische Diskussion der einzelnen Tatbestandsmerkmale beziehen.

Insgesamt ist das Werk auch seinem Inhalt nach ganz offenbar auf die praktische Nutzung zugeschnitten, ergeht sich nicht in allzu tiefer dogmatischer Betrachtung, sondern zielt augenscheinlich darauf ab, die Paragraphen kurz und bündig, gleichwohl richtig, zu beschreiben. Dieses Ziel wird auch erreicht. Die vielen Fußnoten und die vorgenannten, unterstützenden Ansätze, schaffen sodann die Möglichkeit, mit dem gefundenen Ansatz auch rasch tiefer in das angeschnittene Problemthema einzusteigen. Ein alleiniges Arbeiten mit diesem Kommentar ist allerdings in der Praxis aus Sicht des Verfassers nur in manchen Fällen möglich. Stellen sich konkretere Problemfragen, die eine tiefergehende Auseinandersetzung erfordern, wird man relativ schnell an Grenzen stoßen. Dort sind etwas umfangreichere Kommentarwerke oft hilfreicher, da diese (auch dem Umfang geschuldet) meist über eine Mehrzahl an verschiedenen Beispielen je Tatbestandsmerkmal verfügen. Auch gibt es hier Werke am Markt, die deutlich tiefer in die rechtswissenschaftliche Diskussion einsteigen und so das Lösen der etwas „aus der Reihe fallenden“ Fallgestaltungen erst ermöglichen. Als Beispiel sei auf den § 302 InsO Bezug genommen. Dieser befasst sich mit denjenigen Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein sollen. Stellt sich dann für den Bearbeiter z. B. die Frage, welche Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung anzusehen sind, so wird er mit den allgemeinen Anwendungsfragen ab Rn. 7 der Kommentierung im vorliegenden Werk bedient werden, die sich zwar korrekt, aber recht kurz auf eine allgemeine Definition von Deliktsforderungen stützt, erläutert, dass die Reichweite der Deliktsforderungen z.B. auch Zinsen und Kosten umfassen kann etc. Sodann wird aber auf allgemeine Verfahrensfragen eingegangen. Zu Ende der Kommentierung findet sich ab Rn. 37 dann - als Ansatzpunkt durchaus brauchbar - die knappe Diskussion einiger Einzelfragen wie der Einordnung von Forderungen aus Steuerhinterziehung oder auch der Forderungen der Sozialversicherungsträger. Um ein allgemeines Bild von den Deliktsforderungen und dem Gehalt des § 302 InsO zu bekommen, reicht diese Darstellung allemal aus. Ist man allerdings auf der Suche nach der Antwort auf eine konkrete Einzelfrage, ist der Kommentar selbst ohne weitere Recherche dann oft nicht mehr ausreichend. Andere Werke bieten, das sei als leichte Kritik angemerkt, dort eben eine größere Vielzahl an Einzelfällen in der Darstellung. Im Endeffekt wird man sich darauf festlegen können, dass es eine Frage des persönlichen Geschmacks ist, welche Darstellungsart und Kommentierungsart man nun bevorzugt.

Das Ziel, einen Praxiskommentar, also eine Möglichkeit des schnellen Zugriffs auf insolvenzrechtliche Probleme, zu schaffen, haben die Herausgeber und ihre Autoren sicherlich erreicht. Mit einem Preis von 75,00 € sind insofern die etwa 2.500 Seiten Kommentierung sicherlich nicht zu teuer bezahlt. Das Preis-/Leistungsverhältnis kann insofern in jedem Falle als stimmig betrachtet werden, gerade im Vergleich zu den oft hohen Preisen der Konkurrenzprodukte.
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