Rezension Zivilrecht: UWG
Köhler / Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, 31. Auflage, C.H.Beck 2013
Von RA Florian Decker, Saarbrücken
Von RA Florian Decker, Saarbrücken
Das unter Leitung von Prof. Dr. Helmut Köhler (emeritierter Professor an der Uni München und Richter am OLG München a. D.) und Dr. Joachim Bornkamm (vorsitzender Richter am BGH, Honorarprofessor an der Universität Freiburg in Preisgau) zwischenzeitlich nun in der 31.Auflage vorliegende Kommentarwerk aus der Reihe „Beck’sche Kurz-Kommentare“ (dort: Band 13a) kann getrost als „das Standardwerk“ im Bereich der Kommentarliteratur zum Wettbewerbsrecht bezeichnet werden. Neben dem zentralen UWG werden auch Kommentare zur Preisangabenverordnung, zum Unterlassungsklagengesetz sowie wie zur Dienstleistungsinformationsverordnung geliefert. Das Werk hat sich in der Branche seit Jahren einen „Ruf wie Donnerhall“ erworben. In einer großen Vielzahl der einschlägigen Urteile zum Wettbewerbsrecht wird man bei genauem Hinsehen eine oder mehrere Verweisungen auf dem Kommentar finden. Dies hat auch gute Gründe.
Etwa 1500 der insgesamt ca. 2200 Seiten des Buches befassen sich mit der Kommentierung des UWG. Diese sind gehalten im üblichen Schriftbild der Reihe der Beck’schen Kurz-Kommentare aber - dankenswerter Weise - nicht mit den aus „dem Palandt“ bekannten Abkürzungen übersäht. Es wurde viel mehr eine klare strukturierte Gliederung gewählt. Die Autoren benutzen vollständige deutsche Sätze, die mit den notwendigen Hervorhebungen versehen sind. Die kleine, aber dennoch gut lesbare Schrift und die vielen dünnen Seiten erlauben es, sehr viel Inhalt zu präsentieren. Dieser ist indes keineswegs willkürlich ausgewählt und erweckt in der Tat nicht nur den Anschein von Umfang und Tiefe, sondern verfügt auch über diese Qualitäten.
Vom Aufbau her birgt das Werk keine wesentlichen Überraschungen. Es werden die zu kommentierenden Normen Ihrer Ziffer nach angegangen. Dabei wird der nicht nur aus Beck’schen Kommentaren bekannte Aufbau gewählt. Den oft bemühten, da umfangreichen und zentralen, § 4 UWG mit seinen 11 Unterpunkten verarbeitet das Werk dabei z.B. in Bruchstücken. Anfangs wird der ganze Paragraph dargestellt. Daran schließt sich ein Vorwort unter den Randziffern 0.1 – 0.7 an. Hernach werden die einzelnen Nummern des § 4 jeweils nochmals in ihrem isolierten Text dargestellt und einzeln kommentiert. Die Randziffern beginnen dabei sinniger Weise vor dem Punkt mit der Ziffer der „Nummer“ des § 4 und werden nach dem Punkt laufend durchgeführt, bis die nächste „Nummer“ des § 4 aufgerufen wird. So geht die Kommentierung zu § 4 Nr.1 UWG von Rz. 1.1-1.291. §4 Nr. 6 findet sich entsprechend unter Randziffern 6.1 - 6.33 usw. Jeder Unterkommentierung steht eine Inhaltsübersicht voran, sodass ein schneller Zugriff möglich ist. Der Zugriff wird natürlich durch ein umfangreiches Sachwortregister sowie durch ein sehr umfassendes Fundstellenverzeichnis unterstützt. Die Paragraphennummer und Randziffernbezeichnungen finden sich zudem in der Kopfzeile jeder Seite.
Die Kommentierungen allgemein zeichnen sich nicht nur durch ihre Tiefe in der Behandlung der Tatbestandsmerkmale der Normen, sondern vor allem auch dadurch aus, dass sie die oft so wichtigen Verhältnisse und Abgrenzungen zu anderen Vorschriften darlegen (wie zum Beispiel beim § 4 Nr. 6 zu den Konkurrenztatbeständen des § 4 Nr. 5 sowie des § 5 Nr. 1zu 2 Nr. 1 oder des § 5a II UWG). Weiter zeichnet sich der Kommentar auch dadurch aus, dass neben dem UWG, der PAngV, dem UKlaG und der DL-InfoV, auch innerhalb der Kommentierung viele andere, den Wettbewerb regelnde Gesetze eine Besprechung erfahren. So finden in der wettbewerbsrechtlichen Einfallsschnittstelle des § 4 Nr. 11 UWG viele Marktverhaltensregeln Eingang in das UWG. Dementsprechend ist es in jedem Kommentar zu dieser Norm zu erwarten, dass die gängigen Normen benannt werden, welche als das Marktverhalten betreffend angesehen werden. Allerdings beschränkten sich viele Werke hier in der Tat auf eine Aufzählung und ggf. einige wenige erläuternde Sätze. Nicht so das vorliegende Buch. Hier finden sich zu einigen solcher „angrenzenden Regelwerke“ oft durchaus umfangreiche und hilfreiche Unterabschnitte, durch welche manche Recherche allein im „Köhler/Bornkamm“ durchgeführt werden kann. Als Beispiel sei verwiesen auf den 3. Abschnitt, Unterteilung A. zu der Kommentierung des § 4 Nr.11, indem gleich zu Anfang berufsbezogene Regelungen dargestellt werden. Unter I Ziffer 1 finden sich dort die Regelungen zu Anwälten und Rechtsberatung. Es werden dort Ausführungen zur BRAO gemacht und es wird auf das oft angetroffene Problem der unerlaubten Rechtsdienstleistungen Bezug genommen. In den Randnummern 11.61 – 11.70 werden die insofern bestehenden Mechanismen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in einer für die tägliche Bearbeitung absolut ausreichenden Tiefe dargestellt. Der Blick in den spezielleren RDG-Kommentar kann hier in vielen Konstellationen erspart bleiben.
Wer in der Praxis seine Tätigkeit als Sachbearbeiter im Wettbewerbsrecht beginnt und hierfür einen ersten, möglich umfassendem Kommentar zu Thema sucht, wird gut beraten sein, eben den hier vorliegenden Köhler/Bornkamm zu wählen. Eine noch junge oder, etwa wegen eines diversifizierten Tätigkeitsbereichs des Praktikers im Wettbewerbsrecht, schlanke Bibliothek mag auch durchaus allein mit diesem Kommentar auskommen und deshalb nicht „arm“ sein.
Natürlich wird der Buchkäufer hier anhand des Preises von 159,00 € kein „Schnäppchen wittern“. Setzt man indes den Preis zu der hier gebotenen Leistung ins rechte Verhältnis, wird rasch klar, dass diese Witterung trügt. Der Preis ist mehr als angemessen. Fazit: Klare Empfehlung!