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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension Zivilrecht: UWG
Ullmann, Juris Praxiskommentar UWG, 3. Auflage, Juris 2013
Von RA Florian Decker, Saarbrücken, Juli 2013
 

Die Plattform www.juris.de ist in Juristenkreisen und mittlerweile wohl auch außerhalb ein Begriff und vor allem bekannt für ihr kostenloses Angebotwww.gesetze-im-internet.de sowie als „Die Urteilsdatenbank“. Als Urteilsdatenbank zeichnet sich die Plattform dadurch aus, dass sie meist als erste Plattform mit neuen gerichtlichen Entscheidungen, die für die Veröffentlichung vorgesehen sind, versorgt wird. Viele Gerichte scheinen (so jedenfalls die Erfahrung des Verfassers mit Juris und Konkurrenzprodukten) ihre Entscheidungen auch für die Veröffentlichung allein an Juris zu übergeben. Nicht zuletzt werden auch verschiedenste Artikel aus Fachzeitschriften in Kurzreferaten mit aufgenommen und teilweise kommentiert. Bereits mit diesem Inhalt ist die Juris-Suchmaschine eine unschätzbare Arbeitshilfe. Seit einigen Jahren begibt sich die Juris GmbH aber auch ins Verlagsgeschäft und hat zwischenzeitlich eine ganze Reihe Gesetzeskommentare auf den Markt geworfen. Darunter fallen neben dem hier Besprochenen ein mehrbändiger Kommentar zum BGB, ein Praxiskommentar zum Internetrecht sowie zum SGB I, II, IV, V, VI, VII, IX, X, XII. Hinzu kommen auch ein Praxiskommentar mit der Überschrift „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie ein solcher zum Vergaberecht. Es handelt sich hierbei vom Grundsatz her um Werke universitären Ursprungs, deren Herausgeber aus der Lehre stammen, sich aber das Schlagwort des Praxiskommentars herangezogen haben, um nicht nur die Lehrenden und Lernenden, sondern auch die Praktiker anzusprechen. Dies tun sie mit Erfolg. So auch im vorliegenden Werk zum sich ständig wandelnden UWG.

Der Kommentar von Ullmann liegt dem Verfasser in Papierform vor. Mit dem Erwerb des Kommentars erwirbt man sich aber auch das Recht, diesen online aufwww.juris.de unter Nutzung eines mitgelieferten Freischaltcodes einzusehen. In der elektronischen Variante profitiert der Kommentar von den ständigen Aktualisierungen der Entscheidungsdatenbank Juris. Dies darf man getrost als hochwertigen Vorteil gegenüber anderen UWG-Kommentaren ansehen. Die elektronische Fassung hat im heutigen Praxisgeschäft auch einen wesentlichen Mehrwert darin, dass bei schriftlichen Ausarbeitungen in dem Themengebiet des Wettbewerbsrechts, sei es bei der Erstellung von Gutachten oder auch von gerichtlichen Schriftsätzen etc. pp., die mittels EDV heutzutage oft auch vom Bearbeiter selbst am PC erstellt werden, auf dem gleichen Gerät und ohne Gang zum Bücherregal, nachgeschlagen und leicht und schnell als entsprechende Fundstellen im Text eingepflegt werden können. Die Arbeit wird hierdurch doch deutlich erleichtert.

Der Nutzer des Kommentars muss insofern auch nicht etwa massive Abstriche am Inhalt des Werkes gegenüber ähnlich dicken und umfangreichen Konkurrenzprodukten verzeichnen. Nach der Erfahrung des Verfassers sind die wesentlichen Informationen zu den jeweiligen Paragraphen des UWG durchaus enthalten. Es ist eine große Vielzahl von Rechtsprechungsverweisen aufgenommen und die praktische Arbeit ist in den allermeisten Fällen mit dem Inhalt vollumfänglich zu bewerkstelligen. Umgekehrt kann der in recht großer (wiewohl dadurch sehr gut lesbare) Schrift gehaltene Kommentar auf seinen knapp 1.700 Seiten naturgemäß nicht das Maß an Informationstiefe unterbringen, wie dies das Konkurrenzwerk aus den Beck’schen Kurzkommentaren auf etwas über 2.000 Seiten mit wesentlich kleinerer Schrift schafft. Diese Informationstiefe ist aber auch in aller Regel gar nicht von Nöten. Die Art und Weise der Besprechung der einzelnen Paragraphen ist sehr übersichtlich. Die einzelnen Abschnitte werden mit zielführenden und richtigen Zwischenüberschriften abgegrenzt. Wenn Hervorhebungen drucktechnischer Art getroffen werden, sind diese an sinnvoller Stelle angebracht. Dies erlaubt den schnellen Zugriff auf die wesentlichen Informationen. Über den klaren Aufbau und das vollständige und gut strukturierte Stichwortverzeichnis lassen sich in der Praxis auftauchende Problemstellen rasch auffinden und lösen. Am Beispiel: Stellt sich dem Sachbearbeiter etwa die Frage, ob eine konkrete Werbung mit einem Preisvorteil wettbewerbswidrig ist, weil evtl. ein erläuternder Hinweis zur Werbung (Sternchen-Verweis) nicht deutlich genug, die Werbung daher ggf. noch irreführend ist, so kann er sich die Frage rasch beantworten. Dazu reicht es aus, im Stichwortverzeichnis das Schlagwort „Sternchen-Hinweis“ aufzusuchen. Von findet man automatisch zur Kommentierung des § 5 UWG und wird zu Rn. 753 verwiesen. Dort erörtert der Kommentar unter dem Titel „Preisklarheit“ konkret bezogen auf die korrekte, nähere Erläuterung einer Preisangabe, wie man dies mit einem Sternchen-Hinweis tun kann. Dazu wird der Bearbeiter zunächst auf die allgemeinen Grundsätze zu derartigen „Irrtumsausschließenden Aufklärungen“ in Rn. 180 der Kommentierung zu § 5 geschickt, wo er jene rekapitulieren und zur Rn. 753 zurückkehren kann, um sein konkretes Problem aufgearbeitet zu finden. Dort ist die wesentliche, konkrete Rechtsprechung erörtert und die besonderen Regeln für die Preiserläuterung finden Raum. Derart gerüstet lässt sich nahezu jedes Mandat dieser Machart auch sinnvoll bearbeiten. Mit anderen Worten ist festzuhalten, dass die wesentlichen Inhalte da sind, die Verweisungstechnik ist ausgereift und folgerichtig.

Der Kommentar hat die Bezeichnung als Praxiskommentar uneingeschränkt verdient. Gerade im Hinblick auf die parallel zur Verfügung stehende elektronische Ressource ist er in jedem Falle sein Geld wert. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass er sogar als E-Book für iPad oder sonstige E-Book Reader über die Homepage des Verlags erhältlich ist. Ein gelungenes und empfehlenswertes Werk also.
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